Was ich zu der Diskussion noch beizutragen habe, ist folgendes:
Bitte auch von der VBL prüfen lassen. ob trotz nicht erfüllter Wartezeit die Unverfallbarkeit der Anwartschaft vorliegt. Wenn das nämlich der Fall ist, dann besteht doch ein Anspruch auf eine Zusatzrente, was sich i.d.R. monetär besser darstellt.