Autor Thema: VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD  (Read 25538 times)

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Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
« Antwort #15 am: 23.11.2020 09:59 »
Achso, für die VBL zahlen AN und AG also ein, ich dachte für die Altersvorsorge des AN seien die Beiträge.

Dem Arbeitnehmer entsteht doch kein Vermögensschaden. Er hat sich entschieden, vor Erreichen der Mindestwartezeit die Versicherung zu verlassen und erhält sämtliche Beiträge zurück. Also wird er so gestellt, als wäre er nie Mitglied der Versicherung gewesen.

WasDennNun

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Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
« Antwort #16 am: 23.11.2020 16:16 »
Typischer Irrglaube, dass AG Anteile zu irgendwas einem persönlich zustehen.

Scully

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Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
« Antwort #17 am: 26.11.2020 14:42 »
Was ich zu der Diskussion noch beizutragen habe, ist folgendes:

Bitte auch von der VBL prüfen lassen. ob trotz nicht erfüllter Wartezeit die Unverfallbarkeit der Anwartschaft vorliegt. Wenn das nämlich der Fall ist, dann besteht doch ein Anspruch auf eine Zusatzrente, was sich i.d.R.  monetär besser darstellt.

peopleshernandez

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Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
« Antwort #18 am: 26.11.2020 23:24 »
Achso, für die VBL zahlen AN und AG also ein, ich dachte für die Altersvorsorge des AN seien die Beiträge.

Dem Arbeitnehmer entsteht doch kein Vermögensschaden. Er hat sich entschieden, vor Erreichen der Mindestwartezeit die Versicherung zu verlassen und erhält sämtliche Beiträge zurück. Also wird er so gestellt, als wäre er nie Mitglied der Versicherung gewesen.

Sämtliche Beiträge? Der AG Anteil wird meinem Bruttolohn zugerechnet. Davon zahle ich also höhere Sozialabgaben als wenn es keinen AG Anteil gäbe (eventuell sogar noch höhere Steuern). Diese bekomme ich nicht zurück, obwohl ich diese ja vor dem Hintergrund eines Anspruchs bezahlt habe der nie eintreten wird. Im Endeffekt haben dann Leute die VBL bekommen aber die Wartezeit nicht erreichen, in jeder Sozialversicherung einen höheren Beitragssatz.

Spid

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Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
« Antwort #19 am: 27.11.2020 04:23 »
Was hat die VBL mit Deinem Binnenverhältnis zu staatlichen Zwangsversicherungen zu tun?

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Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
« Antwort #20 am: 27.11.2020 08:33 »

Sämtliche Beiträge? Der AG Anteil wird meinem Bruttolohn zugerechnet. Davon zahle ich also höhere Sozialabgaben als wenn es keinen AG Anteil gäbe (eventuell sogar noch höhere Steuern). Diese bekomme ich nicht zurück, obwohl ich diese ja vor dem Hintergrund eines Anspruchs bezahlt habe der nie eintreten wird.

Da es an dir lag, dass du aus dem öD ausgeschieden bist, somit aktiv dazu beigetragen hat, dass kein VBL-Anspruch entsteht, ists auch dir zuzurechnen, für die Vergangenheit höhere Beiträge für die Sozialversicherung getragen zu haben.

AndreasG

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Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
« Antwort #21 am: 30.11.2020 12:56 »
Da es an dir lag, dass du aus dem öD ausgeschieden bist, somit aktiv dazu beigetragen hat, dass kein VBL-Anspruch entsteht, ists auch dir zuzurechnen, für die Vergangenheit höhere Beiträge für die Sozialversicherung getragen zu haben.

Sorry aber die Antwort empfinde ich als albern.

Was wäre denn dann mit den Mitarbeitern die nur auf 2 Jahre befristet im öD eingestellt waren?

Oder deren Stelle gestrichen wurde und die dann gekündigt bekamen?
Das Märchen vom sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst ist nämlich genau dieses.

Die bekommen ja schließlich auch keine Erstattung der letztlich zu viel gezahlten SV Beiträge.

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Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
« Antwort #22 am: 30.11.2020 13:33 »
Was wäre denn dann mit den Mitarbeitern die nur auf 2 Jahre befristet im öD eingestellt waren?

Diese Mitarbeiter wissen von Anfang an, dass sie aufgrund der Befristung keine VBL-Leistungen erhalten werden. Mit dem Wissen haben sie sich für den befristeten Arbeitsvertrag entschieden.

Oder deren Stelle gestrichen wurde und die dann gekündigt bekamen?

Nicht für jeden Einzelfall bedarfs es einer Regelung, sondern für die breite Masse. Sonst siehts aus wie im Steuerrecht.

Die bekommen ja schließlich auch keine Erstattung der letztlich zu viel gezahlten SV Beiträge.
Natürlich. AN-Anteile werden erstattet, soweit kein Leistungsanspruch besteht.

papajabaum

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Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
« Antwort #23 am: 01.12.2020 17:40 »
Was wäre denn dann mit den Mitarbeitern die nur auf 2 Jahre befristet im öD eingestellt waren?

Diese Mitarbeiter wissen von Anfang an, dass sie aufgrund der Befristung keine VBL-Leistungen erhalten werden. Mit dem Wissen haben sie sich für den befristeten Arbeitsvertrag entschieden.

Oder deren Stelle gestrichen wurde und die dann gekündigt bekamen?

Nicht für jeden Einzelfall bedarfs es einer Regelung, sondern für die breite Masse. Sonst siehts aus wie im Steuerrecht.

Die bekommen ja schließlich auch keine Erstattung der letztlich zu viel gezahlten SV Beiträge.
Natürlich. AN-Anteile werden erstattet, soweit kein Leistungsanspruch besteht.

Ja der AN-Anteil der VBL wird erstattet. Nicht aber die zuviel gezahlten SV-Beträge durch die künstliche Erhöhung des sozialversicherungspflichtigen Brutto.

Und nur weil man einen Vertrag eingegangen ist, heißt es nicht das dieser nicht trotzdem rechtlich fragwürdig oder sittenwidrig sein kann. Tatsache ist, in so einem Fall ist von Anfang an klar das der An nie Anspruch auf die VBL hat. Trotzdem werden seine Beitragssätze zu den Sozialversicherungen künstlich erhöht.

papajabaum

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Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
« Antwort #24 am: 01.12.2020 17:41 »
Achso, für die VBL zahlen AN und AG also ein, ich dachte für die Altersvorsorge des AN seien die Beiträge.

Dem Arbeitnehmer entsteht doch kein Vermögensschaden. Er hat sich entschieden, vor Erreichen der Mindestwartezeit die Versicherung zu verlassen und erhält sämtliche Beiträge zurück. Also wird er so gestellt, als wäre er nie Mitglied der Versicherung gewesen.

Wäre er nie Mitglied in der Versicherung gewesen hätte er in jeder Sozialversicherung weniger zahlen müssen. Also nein, er erhält NICHT sämtliche Beiträge zurück.

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Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
« Antwort #25 am: 02.12.2020 08:09 »
über welche Beträge reden wir hier?

Isie

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Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
« Antwort #26 am: 02.12.2020 16:30 »
Über den Daumen gepeilt 1500 EUR.

Alfons

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Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
« Antwort #27 am: 10.12.2020 10:49 »
Die VBL ist nicht freiwillig. Du bist gezwungen einzuzahlen, wie auch der Arbeitgeber für dich. Dann erfüllst du eine willkürlich von der VBL festgelegte Wartezeit nicht und die VBL behält die für deine Altersvorsorge angesparten Beiträge des Arbeitgebers ein, auf die du Sozialabgaben zahlen musstet.

Schön schräg irgendwie  :)

Na, vielleicht muss die Wartefrist nur mal hochgesetzt werden, auf 10 oder 15 Jahre, damit der große Aufschrei kommt. Denn alle, die es nicht betrifft, können gut mit der Situation leben.

Bastel

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Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
« Antwort #28 am: 11.12.2020 09:19 »
. Denn alle, die es nicht betrifft, können gut mit der Situation leben.

Hat für den Rest ja nur Vorteile.