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Rückkehr aus Elternzeit - Fristen?
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Ratlos:
Hallo Community,
Eine Frage an die Experten hier:
ich bin gerade etwas überfordert, denn ich bin erst seit kurzem in der Elternzeit und nun flattert mir ein Brief meines Dienstherren ins Haus, mit der Bitte, ihm mitzuteilen, wie ich - prozentual bemessen - nach Beendigung der Elternzeit meinen Dienst wieder aufzunehmen gedenke.
Ich verstehe zwar den Hintergrund der Anfrage, allerdings spielen hier für mich so viele Faktoren mit ein (ausstehende Zusage KiTa, etc...), so dass ich mir gerade unsicher bin, wie ich dieses Schreiben nun beantworte, ohne mir daraus selbst einen Strick zu drehen.
Gibt es rechtliche Fristen, bis wann ich meine Rückkehr aus der Elternzeit spätestens beim Dienstherrn rückmelden muss?
Kann mir jemand zu diesem Thema ggf einen Rat geben?
Gruß
Mask:
Paragraph 16 I BEEG enthält die Antworten die du suchst. VG
Ratlos:
Herzlichen Dank, ich werde mich in en genannten §§ einlesen.
Gruß
McOldie:
Bist Du Beamtin? Du sprichst hier von einem Dienstherrn. Für Beamte gilt das BErzGG für Erziehungsurlaub nicht, sondern die jeweilge Norm für das Bundesland.
Mask:
Das BErzGG gilt für niemanden mehr, da 2008 außer Kraft getreten ;)
Und auch die Beamtennormen verweisen, so zumindest bei uns in Hessen, auf das BEEG (Vgl. Paragraph 7 hessische Mutterschutz und Elternzeitverordnung)
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