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RS-Versicherung

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Euphyll:
Beamtenrechtliche Angelgenheiten sind ja stets verwaltungsrechtlicher Natur. Verwaltungsrechtsschutz ist meist schon im PRIVAT-Baustein dabei. Ich möchte eben diese beamtenrechtlichen Dinge versichern analog zu Angestellten die dann vors Arbeitsgericht müssten. Ich müsste ans VG.

Muss man dann als Beamter noch Arbeitsrechtsschutz versichern oder genügt die Verwaltungsrechtsschutzversicherung innerhalb des PRIVAT-Bausteins?

ike:
Wei wäre es mit Gewerkschaftsmitgliedschaft?
Auch dort hat man Rechtschutz für das Arbeitsleben.

Nur wird Dir weder die Gewerkschaft, noch eine RS-Versicherung helfen, wenn das Verfahren schon anhängig ist bzw. der Anfang des Fall in der Vergangenheit liegt.
RS-Versicherungen haben oft eine Wartezeit von 3 Monaten, auch das wärst Du mit der Gewerkschaft besser dran.

Ich wäre mir da nicht sicher, dass die private RS auch Verwaltungsrechtsschutz beinhaltet!?

Lars73:
Was genau von welchen Versicherungsbausteinen abgedeckt ist ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Diese können sich hinsichtlich der verschiedenen Anbieter unterscheiden. Im Regelfall erstreckt sich der PRIVAT-Baustein ja gerade nicht auf alle verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten sondern nur die aus dem privaten Kontext.

Caesar42:

--- Zitat von: ike am 10.11.2020 01:03 ---Wei wäre es mit Gewerkschaftsmitgliedschaft?


--- End quote ---

Lass´dir bloß nichts aufschwatzen! ;D ;D ;D

was_guckst_du:

--- Zitat von: Caesar42 am 10.11.2020 07:43 ---
--- Zitat von: ike am 10.11.2020 01:03 ---Wei wäre es mit Gewerkschaftsmitgliedschaft?


--- End quote ---

Lass´dir bloß nichts aufschwatzen! ;D ;D ;D

--- End quote ---

...ich bin Gewerkschaftsmitglied und habe auch eine private Rechtschutzversicherung, die auch beruflich bedingte Verfahren abdeckt (dabei ist es kein Unterschied, ob diese Verfahren arbeitsrechrlicher oder verwaltungsgerichtlicher Natur sind)...

...ich bin Beamter und habe vor drei Jahren mal ein Konkurrentenstreitverfahren durchführen müssen...die Angelegenheit wird im Rahmen eines Eilverfahrens beim VG begonnen, wobei dieser Eilantrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschlußmitteilung im Auswahlverfahren beim VG vorliegen muss...

...die Notwendigkeit dieses Verfahrens habe ich meiner Gewerkschaft und bei der privaten Rechtschutzversicherung geschildert mit folgenden Reaktionen:

Gewerkschaft
- nach Sachverhaltsschilderung sofortige Zusage der Übernahme des Verfahrens und anschließende kompetente
  Vertretung vor dem VG und OVG

private Rechtschutzversicherung
. nach Sachverhaltsschilderung zusage nach 3 Tagen der Kostenübernahme für fachanwaltliche Beratung (!)
- nach fachanwaltlicher Beratung Zusage der Kostenübernahme für aussergerichtliches (!) Verfahren
- anschließende Klärung, dass ein solches Verfahtren nicht möglich ist (mittlerweile waren 10 Tage vergangen)
   und Bitte um kurzfristige Kostenzusage
- endgültige Kostenzusage nach 13 Tagen (miitlerweile war mein Verfahren schon seit 10 Tagen über Gewrkschaft
  beim VG anhängig und VG hatte schon einen sofortigen Aussetzungsbeschluss gegenüber Dienstherrn verfügt)

...neben Haftpflicht und Hausrat ist die Rechtschutzversicherung eine der drei Säulen , die jeder eigentlich haben sollte...der kurze Draht zu (s)einer Gewerkschaft ist allerdings nicht zu verachten...

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