Autor Thema: Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter  (Read 4457 times)

Lars73

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Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
« Antwort #15 am: 10.11.2020 17:22 »
Ja, das finde ich gut so. Aber was die berufliche Position betrifft: Ein Arbeitgeber soll seinen Mitarbeiter also aktiv darauf hinweisen, wo er künftig beruflich aktiv sein kann? Das wird er sicher machen, wenn er den Mitarbeiter "wegloben" will - aber ansonsten wäre es doch inhaltlich irrsinnig. Man stelle sich mal vor, in der Privatwirtschaft würden die Mitarbeitern regelmäßig die interessanten Stellenangebote der Mitbewerber mitgeteilt ...  8)

Naja es geht hier ja vermutlich um interne Ausschreibungen. Z.B. befristete Beschäftigte muss er über Ausschreibungen informieren. Aber dazu reicht z.B. Aushang oder Einstellung ins Intranet. Es ist nicht nötig Maßnahmen zur Information von Abwesenden zu treffen.

Bei uns werden Ausschreibungen des Ministerium und der Behörden im Geschäftsbereiches sowie "befreundeter" EU-Institutionen im Intranet veröffentlicht. Da es wegen der aktuellen Situation Beschäftigte ohne regelmäßigen Zugriff aufs Intranet gibt werden die internen Stellenausschreibungen unserer Behörde derzeitig per E-Mail verteilt. (Zugriff auf E-Mail konnte ist für alle auch über private Geräteausstattung technisch möglich.)

Bei geplanten längeren Abwesenheiten gibt es bei uns ein Kontakthalteprogramm.

clarion

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Antw:Pflicht zur Information Langzeit-Abwesender Mitarbeiter
« Antwort #16 am: 10.11.2020 21:13 »
Wenn der AG ein Interesse  hätte,  dass der Langzeitkranke sich bewirbt, hätte er wohl für eine  passende Information  gesorgt.