Hallo,
Ich habe folgende Fragen zu einer Verbeamtung, gehobener Dienst A12 oder A13, Hessen.
A) Wie wird die Eingruppierung vollzogen, wenn man von TVH zum Beamtentum wechselt. Wie wird die Stelle dann bewertet und eingestuft. Es stellt sich hier die Frage, ob ich A12 oder A13 erhalte. Wonach wird das bemessen?
B) kann man bei einer Verbeamtung auch im Vgl. zum TVH Verdienst, 12 Stufe 4 finanziell erheblich schlechter gestellt werden?
Bsp. E12, Stufe 4 und dann A12 Stufe 1 wäre ein erheblicher finanzieller Nachteil. Wie ist das zu bewerten? Würde man dann eher der A13 zugeordnet?
Danke für EINE Beantwortung der Fragen.