Hallo,
unsere Software zahlt bei Wahlbeamten (B-Besodlungsgruppen) keine Jährliche Sonderzahlung aus.
Aus meiner Sicht haben Wahlbeamte genau wie Beamte in den A-Besoldungsgruppen einen Anspruch auf die Jährliche Sonderzahlung.
Oder übersehe ich hier etwas?
Gruß
Stefan
(1) 1Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter erhalten neben ihren Dienst- oder Anwärterbezügen für den Monat Dezember eine jährliche Sonderzahlung. 2Die Sonderzahlung beträgt für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 920 Euro, für die übrigen Besoldungsgruppen 300 Euro und für Anwärterinnen und Anwärter 150 Euro. 3§ 11 Abs. 1 gilt entsprechend.