Hier ergibt sich ein grundsätzliches Problem. Kann jemand, der im Zweifelsfall einen systemrelevanten Beruf ausübt, Reservedienst leisten? Im Falle von Landes- und Bündnisverteidigung würdest du einerseits als Reservedienstleistender gebraucht werden, andererseits (wahrscheinlich) auch in der Bundeswehrverwaltung. Im Rahmen von regionalen Katastrophenfällen, in denen das Kreisverbindungskommando benötigt wird, stellt dies kein Problem dar. Aber sollte man nicht nur Personen beordern, die in jedem möglichen Einsatzfall zur Verfügung stehen?
Ich denke, dabei macht es keinen Unterschied, ob Wohn- oder Dienstort im jeweiligen Landkreis des Kreisverbindungskommandos liegen oder nicht. Ich glaube auch nicht, dass es dazu eine entsprechende Vorschrift gibt oder Angehörigen der Bundeswehrverwaltung Reservedienstleistungen grundsätzlich verwehrt werden. Wahrscheinlich ist eher eine Einzelfallentscheidung. Letztlich kann hier die Bundeswehr selbst bestimmen, ob sie im Rahmen einer Beordnung sich selbst an anderer Stelle Personal entzieht und wo dieses dringender benötigt wird.