Autor Thema: Schädliche Verwendung in der Bundeswehrverwaltung für Reservedienst  (Read 1902 times)

gnom20

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Hallo in die Runde,
kann jemand Auskunft darüber geben, ob eine Verwendung als Beamter in einer Bundeswehrverwaltung mit einer Reservistentätigkeit in einem Kreisverbindungskommando des eigenen Landkreises unvereinbar ist?
Gibt es dazu Verwaltungsbestimmungen bzw. Vorschriften in denen festgelegt ist, welche Verwendungen im Reservedienst mit der Tätigkeit in der Bundeswehrverwaltung vereinbar sind?

Wäre prima, wenn ich dazu weitergehende Infos bekommen könnte.
Danke schon mal.

Eukalyptus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 213
Zunächst einmal kann ich dir deine eigentliche Frage leider nicht beantworten, auch wenn ich denke dass dies nicht der Fall ist. Ohnehin solltest (musst) du deine Personalführende Dienststelle um Zustimmung zu einer Beorderung bitten, sinnvollerweise auf dem Dienstweg mit positiven Stellungnahmen deiner Vorgesetzten. Dann wirst du sehen..

gnom20

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Genau das war ja auch mein Plan. Da ich aber von einem anderen Kameraden in meiner Verwaltung bereits erfahren hatte, dass es mit unserer Behördenleitung Probleme geben könnte, habe ich vorab schon mal grundsätzlich dort angefragt.
Die Antwort war dann, dass ich im Krisenfall keine Freistellung bekomme und auch grundsätzlich keine Genehmigung erteilt werden kann als  Beschäftigter in der Bundeswehrverwaltung.
Bei meinem alten Dienstherrn (LRA) hatte ich außer schiefen Blicken der Chefs nie Probleme mit der Beantragung einer RDL (das nur nebenbei).

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 518
Hier ergibt sich ein grundsätzliches Problem. Kann jemand, der im Zweifelsfall einen systemrelevanten Beruf ausübt, Reservedienst leisten? Im Falle von Landes- und Bündnisverteidigung würdest du einerseits als Reservedienstleistender gebraucht werden, andererseits (wahrscheinlich) auch in der Bundeswehrverwaltung. Im Rahmen von regionalen Katastrophenfällen, in denen das Kreisverbindungskommando benötigt wird, stellt dies kein Problem dar. Aber sollte man nicht nur Personen beordern, die in jedem möglichen Einsatzfall zur Verfügung stehen?

Ich denke, dabei macht es keinen Unterschied, ob Wohn- oder Dienstort im jeweiligen Landkreis des Kreisverbindungskommandos liegen oder nicht. Ich glaube auch nicht, dass es dazu eine entsprechende Vorschrift gibt oder Angehörigen der Bundeswehrverwaltung Reservedienstleistungen grundsätzlich verwehrt werden. Wahrscheinlich ist eher eine Einzelfallentscheidung. Letztlich kann hier die Bundeswehr selbst bestimmen, ob sie im Rahmen einer Beordnung sich selbst an anderer Stelle Personal entzieht und wo dieses dringender benötigt wird.

Martin2006

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Die Thematik kenne ich als ehemals Betroffener auch. Allerdings bin ich nicht mehr in der Bundeswehrverwaltung tätig, da ich das Ressort gewechselt habe.

Vor ein paar Jahren war es so, dass man als Beamter der Bundeswehrverwaltung nicht in die Beorderungsreserve beordert werden durfte. M.E. gehören entsprechende Dp des KVK/BVK dazu.
Mit Ausnahme von Wehrübungen zur Vorbereitung und Teilnahme an einem Auslandseinsatz waren (freiwillige) Wehrübungen nur zulässig sofern durch die WÜ ein "besonderer Nutzen" bestand. Dies erfolgt i.d.R. durch die personalbearbeitenden Stellen nicht.
Eine Ausnahme war die Beorderung auf sog. V-Dp. Dies ist im bereich einer Beordeurng BVK/KVK nicht gegeben.