Autor Thema: Fragen zu Unterschriftbefugnis, Dienstsiegel  (Read 4343 times)

Rihanna

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Hallo,

ich arbeite seit über einem halben Jahr in einem Pass- und Meldeamt. Bin Quereinsteigerin und kenne mich mit einigen Dingen im Amt noch nicht sooo aus.

Ich unterschreibe alles mit "i. A.", egal ob eine Anmeldung, eine Meldebescheinigung, eine Anordnung ...

An der Wand hängt ein Hinweis darüber, wer Unterschriftbefugnis hat. Mein Name und meine Unterschrift stehen da noch immer nicht. Was kann mir da im schlimmsten Fall passieren? Sind überhaupt die Dinge, die ich unterschrieben und rausgegeben habe, rechtmäßig bzw. gültig? Bin ich eigentlich zuständig dafür, dass da mein Name und meine Unterschrift stehen oder ist das schlicht und ergreifend nicht meine Aufgabe, sondern die von der Bürgermeisterin, meiner Fachbereichsleiterin, der Personaler ...?

Und wie ist das mit den Dienstsiegeln? Es gibt drei Dienstsiegel (klein, mittel, groß) und jedes die jeweilige dieselbe Nummer, also 1, 1, 1 oder 2, 2, 2. Ich benutze mal die Siegel von dem einen Kollegen und mal die des anderen Kollegen. Müsste ich nicht meine eigenen Dienstsiegel haben. Sind o. g. Dinge, die ich i. A. unterschrieben habe, mit den Dienstsiegeln der Kollegen überhaupt gültig?

Danke.

Beste Grüße

2strong

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Antw:Fragen zu Unterschriftbefugnis, Dienstsiegel
« Antwort #1 am: 11.11.2020 00:12 »
Welche Vertretungs- und Zeichnungsregelungen existieren bei Euch denn?

Muenchner82

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Antw:Fragen zu Unterschriftbefugnis, Dienstsiegel
« Antwort #2 am: 11.11.2020 08:36 »
Ich hoffe die Dienstsiegel stehen nicht einfach offen und für jeden zugänglich herum!

Rihanna

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Antw:Fragen zu Unterschriftbefugnis, Dienstsiegel
« Antwort #3 am: 11.11.2020 10:35 »
Die Siegel stehen in den Büros in den jeweiligen Schreibtischen während der Arbeitszeiten und sind außerhalb der Arbeitszeiten in Tresoren verschlossen.

Gesetzesgrundlage für die Zeichnungsbefugnis ist die GemKVO.

Für die Siegel hab ich sonst nichts gefunden.

2strong

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Antw:Fragen zu Unterschriftbefugnis, Dienstsiegel
« Antwort #4 am: 12.11.2020 02:18 »
Es geht mir um die internen Vertretungs- und Zeichnungsbefugnisse. Gibt es dbzgl. eine Dienstanweisung, Richtlinie oder eine Dich persönlich ermächtigende Verfügung, durch die sich die Kompetenzübertragung auf Deine Person ergibt?

BAT

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Antw:Fragen zu Unterschriftbefugnis, Dienstsiegel
« Antwort #5 am: 12.11.2020 09:19 »
Und da wird in einem Forum gefragt statt bei den Kollegen?

Wohl die meisten Verwaltungen verfahren wohl so, daß es in der AGA allgemeine Befugnisse geregelt sind und alles was darüber hinaus geht, einzeln genehmigt werden muss. Bei uns z. B.

Feststellungsbefugnis automatisch ab E9b bzw. A9

Unterschriftsbefugnis abseits von Standardschreiben immer per Einzelgenehmigung