Autor Thema: Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?  (Read 7485 times)

papajabaum

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Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
« am: 10.11.2020 20:03 »
Hi. Ich habe ab dem 1.11 meine Stelle im ÖD angefangen. In meinem Arbeitsvertrag lese ich nun den Satz "Ein Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten".

Oft gibt es da ja verwechslungen mit dem "Voller Urlaubsanspruch entsteht erst ab 6 Monaten". Was ja nicht ausschließt auch in den ersten Monaten Urlaub zu nehmen.

Der Satz in meinem Arbeitsvertrag klingt aber recht eindeutig. Da frage ich mich schon inwiefern das rechtlich überhaupt zulässig ist einen Arbeitnehmer 6 Monate lang Erholungsurlaub zu verwähren. Und zweitens frage ich mich wie Sinnig das überhaupt ist. Im November und Dezember erhalte ich noch 6 Urlaubstage die ich dann mit in das nächste Jahr nehme. Ich werde also nach Ablauf der 6 Monate ab Mai 2021 einen Urlaubsanspruch von ganzen 36 Tagen für die restlichen 7 Monate haben. Da mit mir noch 4 andere angefangen haben auf die alle das selbe zutrifft, bricht ja im zweiten Halbjahr 2021 völliges Chaos aus weil niemand da ist zum arbeiten haha :)

Spid

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Antw:Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
« Antwort #1 am: 10.11.2020 20:06 »
Da die Klausel mit §5 Abs. 1 BUrlG unvereinbar ist, ist sie schlicht nichtig.

papajabaum

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Antw:Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
« Antwort #2 am: 10.11.2020 20:23 »
Sehe grade das übertragener Urlaub aus dem Vorjahr bis zum 30. September genommen werden muss. Das würde das ganze auch noch absurder machen. Denn dann ist zwischen Mai und September quasi niemand im Büro von den Leuten die gegen Ende des Jahres eingestellt wurden :)

Spid

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Antw:Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
« Antwort #3 am: 10.11.2020 20:25 »
Was sollte die Regelung noch absurder machen als ihre Nichtigkeit?

Rene

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Antw:Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
« Antwort #4 am: 11.11.2020 07:02 »
Sehe grade das übertragener Urlaub aus dem Vorjahr bis zum 30. September genommen werden muss. Das würde das ganze auch noch absurder machen. Denn dann ist zwischen Mai und September quasi niemand im Büro von den Leuten die gegen Ende des Jahres eingestellt wurden :)

Sollten 30 Tage Jahresurlaub zu Grunde gelegt sein, würden für November 2020 und Dezember 2020 doch nur 5 Tage Urlaubsanspruch anfallen.

Selbst bei 6 Tagen, die von Mai bis September genommen werden müssten, reden wir von etwas über einem Tag pro Monat. Sollte der Laden dadurch zusammen brechen, dass 5 neue Mitarbeiter über 5 Monate verteilt, jeweils einen Tag pro Monat im Urlaub sind, wäre das eigentliche Problem ein Anderes.
Bei 7 Monaten (Mai 21 - Dezember 21, unberücksichtigt dass ihr ja scheinbar Resturlaub problemlos mit ins nächste Jahr nehmen könnt) und 36 (35) zu nehmenden Urlaubstagen würde dies einer Quote von ca. 20% entsprechen. Also einer ständig im Urlaub. Dürfte mit Berücksichtigung von gängigen Krankquoten dem bundesdeutschen Mittel entsprechen. Sollte ebenfalls zu verkraften sein und nicht im prognostizierten Chaos enden.

Interessanter finde ich ebenfalls die Tatsache, dass im AV die Gesetzgebung recht eindeutig nicht berücksichtigt wird.
Bei uns gilt auch die stille Regel, dass in der Probezeit lediglich in Ausnahmefällen Urlaub zu gewähren ist.
Kann man dementsprechend als Vorgesetzter auslegen, wie man lustig ist.

Wdd3

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Antw:Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
« Antwort #5 am: 11.11.2020 07:14 »
Seit ich im Arbeitsleben stehe verfolgt mich das Märchen vom nicht existenten Urlaubsanspruch in den 1. 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses. Seit ich Urlaube genehmige weiß ich wie Sinn frei solch eine Reglung ist. An den meisten Arbeitsstellen kann man nicht gleichzeitig auf den Großteil der MA verzichten.

uBAB

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Antw:Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
« Antwort #6 am: 11.11.2020 07:51 »
Hatte ich bei meiner Stelle auch. 
Tipp: Jedoch reichte bei mir ein Runterrattern des entsprechenden Paragraphen, siehe Spid, und die Anmerkung, dass ich dann im Januar und Februar nicht da wäre, um ein Nachdenken und mit dem gewünschten Ergebnis zu erzielen.
Natürlich kann man sich überlegen, dass man erst Urlaub nimmt, wenn man ihn sich auch erarbeitet hat. Also nach 2 Monaten im 3. dann 5 Tage.
Mehr gibts dazu aber dann auch kaum zu sagen.

Bastel

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Antw:Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
« Antwort #7 am: 11.11.2020 07:54 »
Bei uns gilt auch die stille Regel, dass in der Probezeit lediglich in Ausnahmefällen Urlaub zu gewähren ist.

Solange man nicht den gesamten Jahresurlaub beantragt, sehe ich da eigentlich kein Problem. Who cares, wenn man nach drei Monaten mal fünf Tage fehlt?

WasDennNun

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Antw:Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
« Antwort #8 am: 11.11.2020 07:55 »
Seit ich im Arbeitsleben stehe verfolgt mich das Märchen vom nicht existenten Urlaubsanspruch in den 1. 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses. Seit ich Urlaube genehmige weiß ich wie Sinn frei solch eine Reglung ist. An den meisten Arbeitsstellen kann man nicht gleichzeitig auf den Großteil der MA verzichten.
In den meisten Arbeitsstellen sind aber zum Glück auch nicht der Großteil der MA neu eingestellt.  8)
Und in den meisten Arbeitsstellen ist es sogar kein Problem mehr als den gesetzlich schon zustehenden Urlaub zu bekommen, sofern man so etwas z.B. im VG schon mal angesprochen hat.
Und ja dieses Märchen wird uns ewiglich verfolgen.

WasDennNun

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Antw:Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
« Antwort #9 am: 11.11.2020 07:57 »
Bei uns gilt auch die stille Regel, dass in der Probezeit lediglich in Ausnahmefällen Urlaub zu gewähren ist.

Solange man nicht den gesamten Jahresurlaub beantragt, sehe ich da eigentlich kein Problem. Who cares, wenn man nach drei Monaten mal fünf Tage fehlt?
Der Schulungsleiter für die notwendige Fortbildung bei der man dann fehlt  ;D dürfte sich daran stoßen  8)

Aber nicht daran das man fehlt, sondern as der Urlaub gewährt wurde.

papajabaum

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Antw:Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
« Antwort #10 am: 11.11.2020 08:21 »
Sehe grade das übertragener Urlaub aus dem Vorjahr bis zum 30. September genommen werden muss. Das würde das ganze auch noch absurder machen. Denn dann ist zwischen Mai und September quasi niemand im Büro von den Leuten die gegen Ende des Jahres eingestellt wurden :)

Sollten 30 Tage Jahresurlaub zu Grunde gelegt sein, würden für November 2020 und Dezember 2020 doch nur 5 Tage Urlaubsanspruch anfallen.

Selbst bei 6 Tagen, die von Mai bis September genommen werden müssten, reden wir von etwas über einem Tag pro Monat. Sollte der Laden dadurch zusammen brechen, dass 5 neue Mitarbeiter über 5 Monate verteilt, jeweils einen Tag pro Monat im Urlaub sind, wäre das eigentliche Problem ein Anderes.
Bei 7 Monaten (Mai 21 - Dezember 21, unberücksichtigt dass ihr ja scheinbar Resturlaub problemlos mit ins nächste Jahr nehmen könnt) und 36 (35) zu nehmenden Urlaubstagen würde dies einer Quote von ca. 20% entsprechen. Also einer ständig im Urlaub. Dürfte mit Berücksichtigung von gängigen Krankquoten dem bundesdeutschen Mittel entsprechen. Sollte ebenfalls zu verkraften sein und nicht im prognostizierten Chaos enden.

Interessanter finde ich ebenfalls die Tatsache, dass im AV die Gesetzgebung recht eindeutig nicht berücksichtigt wird.
Bei uns gilt auch die stille Regel, dass in der Probezeit lediglich in Ausnahmefällen Urlaub zu gewähren ist.
Kann man dementsprechend als Vorgesetzter auslegen, wie man lustig ist.

Halbe Urlaubstage werden ja aufgerundet. Pro Monat gibt es 2,5 Tage. Werden dann die monatlichen Urlaubstage aufgerundet oder die Monate zusammengezählt und dann im Zweifel aufgerundet?


Rene

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Antw:Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
« Antwort #11 am: 11.11.2020 08:28 »
Bei uns gilt auch die stille Regel, dass in der Probezeit lediglich in Ausnahmefällen Urlaub zu gewähren ist.

Solange man nicht den gesamten Jahresurlaub beantragt, sehe ich da eigentlich kein Problem. Who cares, wenn man nach drei Monaten mal fünf Tage fehlt?

Die paranoide Geschäftsleitung und die unfähige Personalabteilung cares.
Deshalb meinte ich ja, als Vorgesetzter kann man sich das zurechtbiegen, wie es einem passt :)

Rene

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Antw:Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
« Antwort #12 am: 11.11.2020 08:30 »
Sehe grade das übertragener Urlaub aus dem Vorjahr bis zum 30. September genommen werden muss. Das würde das ganze auch noch absurder machen. Denn dann ist zwischen Mai und September quasi niemand im Büro von den Leuten die gegen Ende des Jahres eingestellt wurden :)

Sollten 30 Tage Jahresurlaub zu Grunde gelegt sein, würden für November 2020 und Dezember 2020 doch nur 5 Tage Urlaubsanspruch anfallen.

Selbst bei 6 Tagen, die von Mai bis September genommen werden müssten, reden wir von etwas über einem Tag pro Monat. Sollte der Laden dadurch zusammen brechen, dass 5 neue Mitarbeiter über 5 Monate verteilt, jeweils einen Tag pro Monat im Urlaub sind, wäre das eigentliche Problem ein Anderes.
Bei 7 Monaten (Mai 21 - Dezember 21, unberücksichtigt dass ihr ja scheinbar Resturlaub problemlos mit ins nächste Jahr nehmen könnt) und 36 (35) zu nehmenden Urlaubstagen würde dies einer Quote von ca. 20% entsprechen. Also einer ständig im Urlaub. Dürfte mit Berücksichtigung von gängigen Krankquoten dem bundesdeutschen Mittel entsprechen. Sollte ebenfalls zu verkraften sein und nicht im prognostizierten Chaos enden.

Interessanter finde ich ebenfalls die Tatsache, dass im AV die Gesetzgebung recht eindeutig nicht berücksichtigt wird.
Bei uns gilt auch die stille Regel, dass in der Probezeit lediglich in Ausnahmefällen Urlaub zu gewähren ist.
Kann man dementsprechend als Vorgesetzter auslegen, wie man lustig ist.

Halbe Urlaubstage werden ja aufgerundet. Pro Monat gibt es 2,5 Tage. Werden dann die monatlichen Urlaubstage aufgerundet oder die Monate zusammengezählt und dann im Zweifel aufgerundet?

Letzteres. Sonst würden mir bei 11 Monaten ja 33 Tage Urlaub zustehen und bei 12 Monaten 30 Tage.

papajabaum

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Antw:Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
« Antwort #13 am: 11.11.2020 08:35 »
Sehe grade das übertragener Urlaub aus dem Vorjahr bis zum 30. September genommen werden muss. Das würde das ganze auch noch absurder machen. Denn dann ist zwischen Mai und September quasi niemand im Büro von den Leuten die gegen Ende des Jahres eingestellt wurden :)

Sollten 30 Tage Jahresurlaub zu Grunde gelegt sein, würden für November 2020 und Dezember 2020 doch nur 5 Tage Urlaubsanspruch anfallen.

Selbst bei 6 Tagen, die von Mai bis September genommen werden müssten, reden wir von etwas über einem Tag pro Monat. Sollte der Laden dadurch zusammen brechen, dass 5 neue Mitarbeiter über 5 Monate verteilt, jeweils einen Tag pro Monat im Urlaub sind, wäre das eigentliche Problem ein Anderes.
Bei 7 Monaten (Mai 21 - Dezember 21, unberücksichtigt dass ihr ja scheinbar Resturlaub problemlos mit ins nächste Jahr nehmen könnt) und 36 (35) zu nehmenden Urlaubstagen würde dies einer Quote von ca. 20% entsprechen. Also einer ständig im Urlaub. Dürfte mit Berücksichtigung von gängigen Krankquoten dem bundesdeutschen Mittel entsprechen. Sollte ebenfalls zu verkraften sein und nicht im prognostizierten Chaos enden.

Interessanter finde ich ebenfalls die Tatsache, dass im AV die Gesetzgebung recht eindeutig nicht berücksichtigt wird.
Bei uns gilt auch die stille Regel, dass in der Probezeit lediglich in Ausnahmefällen Urlaub zu gewähren ist.
Kann man dementsprechend als Vorgesetzter auslegen, wie man lustig ist.

Halbe Urlaubstage werden ja aufgerundet. Pro Monat gibt es 2,5 Tage. Werden dann die monatlichen Urlaubstage aufgerundet oder die Monate zusammengezählt und dann im Zweifel aufgerundet?

Letzteres. Sonst würden mir bei 11 Monaten ja 33 Tage Urlaub zustehen und bei 12 Monaten 30 Tage.

Nein, denn ab 6 Monaten steht dir der komplette Jahresurlaub zu und die 1/12 Regel gilt nicht mehr.

WasDennNun

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Antw:Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten?
« Antwort #14 am: 11.11.2020 08:41 »
Sehe grade das übertragener Urlaub aus dem Vorjahr bis zum 30. September genommen werden muss. Das würde das ganze auch noch absurder machen. Denn dann ist zwischen Mai und September quasi niemand im Büro von den Leuten die gegen Ende des Jahres eingestellt wurden :)

Sollten 30 Tage Jahresurlaub zu Grunde gelegt sein, würden für November 2020 und Dezember 2020 doch nur 5 Tage Urlaubsanspruch anfallen.

Selbst bei 6 Tagen, die von Mai bis September genommen werden müssten, reden wir von etwas über einem Tag pro Monat. Sollte der Laden dadurch zusammen brechen, dass 5 neue Mitarbeiter über 5 Monate verteilt, jeweils einen Tag pro Monat im Urlaub sind, wäre das eigentliche Problem ein Anderes.
Bei 7 Monaten (Mai 21 - Dezember 21, unberücksichtigt dass ihr ja scheinbar Resturlaub problemlos mit ins nächste Jahr nehmen könnt) und 36 (35) zu nehmenden Urlaubstagen würde dies einer Quote von ca. 20% entsprechen. Also einer ständig im Urlaub. Dürfte mit Berücksichtigung von gängigen Krankquoten dem bundesdeutschen Mittel entsprechen. Sollte ebenfalls zu verkraften sein und nicht im prognostizierten Chaos enden.

Interessanter finde ich ebenfalls die Tatsache, dass im AV die Gesetzgebung recht eindeutig nicht berücksichtigt wird.
Bei uns gilt auch die stille Regel, dass in der Probezeit lediglich in Ausnahmefällen Urlaub zu gewähren ist.
Kann man dementsprechend als Vorgesetzter auslegen, wie man lustig ist.

Halbe Urlaubstage werden ja aufgerundet. Pro Monat gibt es 2,5 Tage. Werden dann die monatlichen Urlaubstage aufgerundet oder die Monate zusammengezählt und dann im Zweifel aufgerundet?

Letzteres. Sonst würden mir bei 11 Monaten ja 33 Tage Urlaub zustehen und bei 12 Monaten 30 Tage.

Nein, denn ab 6 Monaten steht dir der komplette Jahresurlaub zu und die 1/12 Regel gilt nicht mehr.
Nein, denn ab 6 Monaten steht dir der komplette gesetzliche Jahresurlaub (20 Tage) zu und überdeckt die 1/12 Regelung. Du hast mitnichten nach 10 Monaten 30 Tage Urlaubsanspruch.
Aber durchaus nach 6 20 Tage allerdings auch nach 7&8  Monaten ...