Autor Thema: Teamleiter = Sachbearbeiter  (Read 4827 times)

gundi72

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Teamleiter = Sachbearbeiter
« am: 10.11.2020 20:08 »
Hallo zusammen,
unser Teamleiter ist genauso eingestuft wie die Sachbearbeiter obwohl er die Führungsaufgabe hat. Er hat 2 1/2 Stellen in seinem Team. Wie kann das sein? Alle sind in 9a TvÖD eingestuft. Unsere Bewertungskommission sieht hier keinen Unterschied. Es wurde Widerspruch dagegen eingelegt, aber die Bewertungskommission hat den Widerspruch abgelehnt und ad Acta gelegt. Wie kann hier weiter vorgegangen werden??
Vielen Dank
MfG
Gundi

Spid

  • Gast
Antw:Teamleiter = Sachbearbeiter
« Antwort #1 am: 10.11.2020 20:11 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Bewertungskommissionen sind völlig unbeachtlich.

gundi72

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Teamleiter = Sachbearbeiter
« Antwort #2 am: 10.11.2020 20:18 »
Vielen Dank. Der Teamleiter hat die Fachaufsicht  und höherwertige Aufgaben gegenüber den Sachbearbeitern, was auch in den Stellenbeschreibungen klar formuliert ist.

Sozialarbeiter

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 624
Antw:Teamleiter = Sachbearbeiter
« Antwort #3 am: 10.11.2020 22:44 »
Joa dann bleibt noch die Möglichkeit den Weg über die Arbeitsgerichtbarkeit zu gehen
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Spid

  • Gast
Antw:Teamleiter = Sachbearbeiter
« Antwort #4 am: 10.11.2020 22:48 »
Es wurde ja überhaupt nichts vorgebracht, was auch nur vermuten ließe, daß E9a nicht die zutreffende Eingruppierung sei.

Sozialarbeiter

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 624
Antw:Teamleiter = Sachbearbeiter
« Antwort #5 am: 10.11.2020 23:30 »
Aber offenbar ist Gundi der Auffassung, dass der AG in seiner Rechtsmeinung irrt. Dieser Irttum, sollte er denn vorliegen, könnte durch ein Arbeitsgericht klargestellt werden. Unabhängig von den Erfolgschancen auf ein "erwünschtes" Ergebnis.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Lars73

  • Gast
Antw:Teamleiter = Sachbearbeiter
« Antwort #6 am: 11.11.2020 07:13 »
Man muss sich bewusst sein, dass es innerhalb der E9a ein Spektrum an verschiedenen Aufgaben gibt. Dabei können sowohl die zeitlichen Anteile eine Rolle spielen. Bei den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen Verwaltung sieht es z.B. so aus: 50% Arbeitsvorgänge mit selbstständiger Leistung (+den weiteren Anforderungen) und 100% selbstständige Leistung führen zu gleichen Eingruppierung.

Der Übergang zur E9b wird durch gründliche, umfassende Fachkenntnisse markiert. Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse der E6-E9a decken natürlich ein Spektrum von Tätigkeiten ab.

Die Frage um die es geht ist ob Tätigkeiten nach E9b vorliegen. Dies ergibt sich nicht daraus, dass man Führungsaufgaben von Beschäftigten mit E9a hat. Das kann alles noch E9a sein. Es wäre also darzulegen weshalb dafür umfassende Fachkenntnis nötig ist.
Natürlich ist es unter Personalgewinnungsgesichtspunkten meist ungünstig, wenn die Führungskraft nicht finanzielle Vorteile für ihre Aufgaben bekommt. Da muss man als Arbeitgeber ggf. die Aufgaben anders schneiden. Aber einen Anspruch darauf gibt es nicht.


Pauli II

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Teamleiter = Sachbearbeiter
« Antwort #7 am: 11.11.2020 13:20 »
Ohne eine vernünftige Aufgabenbeschreibung, die am besten schon nach Arbeitsvorgängen sortiert ist und mit den dazugehörigen Zeitanteilen versehen ist, kann eine vernünftige Aussage zu diesem Problem nicht getroffen werden

Polylux

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:Teamleiter = Sachbearbeiter
« Antwort #8 am: 11.11.2020 13:55 »
Man muss sich bewusst sein, dass es innerhalb der E9a ein Spektrum an verschiedenen Aufgaben gibt. Dabei können sowohl die zeitlichen Anteile eine Rolle spielen. Bei den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen Verwaltung sieht es z.B. so aus: 50% Arbeitsvorgänge mit selbstständiger Leistung (+den weiteren Anforderungen) und 100% selbstständige Leistung führen zu gleichen Eingruppierung.

Der Übergang zur E9b wird durch gründliche, umfassende Fachkenntnisse markiert. Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse der E6-E9a decken natürlich ein Spektrum von Tätigkeiten ab.

Die Frage um die es geht ist ob Tätigkeiten nach E9b vorliegen. Dies ergibt sich nicht daraus, dass man Führungsaufgaben von Beschäftigten mit E9a hat. Das kann alles noch E9a sein. Es wäre also darzulegen weshalb dafür umfassende Fachkenntnis nötig ist.
Natürlich ist es unter Personalgewinnungsgesichtspunkten meist ungünstig, wenn die Führungskraft nicht finanzielle Vorteile für ihre Aufgaben bekommt. Da muss man als Arbeitgeber ggf. die Aufgaben anders schneiden. Aber einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Fetter Teil: Wie verhält es sich bei unterstellten Mitarbeitern, die kürzlich nach E9a gehoben wurden, und der nun zu prüfenden Eingruppierung des unmittelbaren Vorgesetzten (Teamleiter)?


Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Teamleiter = Sachbearbeiter
« Antwort #9 am: 11.11.2020 14:05 »
Dann gelten Lars73 Ausführungen unverändert fort...

Lars73

  • Gast
Antw:Teamleiter = Sachbearbeiter
« Antwort #10 am: 11.11.2020 14:17 »
Es gibt nur wenige Abschnitte in der Entgeltordnung wo die Eingruppierung der unterstellten Beschäftigten eine Rolle spielt.
Ansonsten kommt es auf die übertragende Tätigkeit an. Es spielt ggf. eine Rolle weshalb die Stellen in die E9a gehoben werden. Wenn es die Korrektur eines Eingruppierungsirrtums war mag man schauen ob auch ein Irrtum bei der Eingruppierung der Führungskraft vorliegt. Allerdings mach E8 oder E9a (Abschnitt allgemeine Verwaltung der Entgeltordnung) von Untergebenen keinen großen Unterschied für die Führungsaufgaben. Wenn es geänderte Aufgaben sind muss man schauen ob dies auf die Führungskraft durchschlägt. Aber auch da gilt E8 oder E9a machen für die Führungskraft keinen großen Unterschied. Zumal E8 oder E9a ggf. nur die Folge der Trennbarkeit oder nicht Trennbarkeit von Arbeitsvorgängen sind.

Polylux

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:Teamleiter = Sachbearbeiter
« Antwort #11 am: 11.11.2020 14:20 »
Danke.
Das hieße dann, dass trotz Weisungsbefugnis und Aufsichtsfunktion der letzte fette Satz auch mit "...das kann alles noch E9a oder sogar darunter sein..." ausgeführt werden kann.

Spid

  • Gast
Antw:Teamleiter = Sachbearbeiter
« Antwort #12 am: 11.11.2020 14:24 »
Man kann auch tausend AN beaufsichtigen und anweisen, ohne daß das Zweifel an einer Eingruppierung in E9a wecken würde.

Lars73

  • Gast
Antw:Teamleiter = Sachbearbeiter
« Antwort #13 am: 11.11.2020 14:26 »
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass im allgemeinen Teil Verwaltung die Eingruppierung einer Führungskraft von Personen mit E9a kleiner als E9a sein wird. Grundsätzlich wäre es dann E6, weil wegen des grundsätzlich einheitlichen Arbeitsvorgangs E7 und E8 nicht in Frage kommen. Aber E9a kann möglich sein. Man muss halt den Arbeitsvorgang bilden und schauen was rauskommt.

DiVO

  • Gast
Antw:Teamleiter = Sachbearbeiter
« Antwort #14 am: 11.11.2020 16:16 »
Teamleiter = Titel ohne Mittel