Höhergruppierungen von E10 zu E11 Probezeit/ Stufenlaufzeit

Begonnen von Bernd123, 10.11.2020 21:32

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Bernd123

Aber diese Ausnahmereglung beschreibt doch genau meinen Fall, oder sehe ich das Falsch.

Spid

Möglich. Die Regelung berührt aber weder die Eingruppierung noch deren Zeitpunkt noch die Stufenlaufzeit, weshalb Deine Frage ebensowenig von ihr berührt wird.

Bernd123

Die Frage ist doch, wenn ich in der vorübergehenden übertragenen Tätigkeit eine Stufenaufstieg habe, in welcher Stufe ich dann, bei dauerhafter Übertragung der Tätigkeit eingestuft werde. Und das ist aus meiner Sicht hier im Ausnahmesatz 2 klar geregelt.

Spid

Nein, Satz 2 der PE regelt weder Stufenlaufzeiten noch Stufenzuordnung. Er regelt lediglich ein abweichendes Entgelt. Das Entgelt war nicht Bestandteil Deiner Frage.

Bernd123

Aber es geht doch um das Entgelt, mit der höheren Stufe auch ein höheres Entgelt. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.



Spid

Dann hätte es sich angeboten, nach dem Entgelt zu fragen. Du fragtest hingegen:
Zitat von: Bernd123 am 10.11.2020 21:32
Meine Frage dazu, werde ich nach erfolgreichem bestehen der Probezeit (01.07.2021) in die E11 Stufe 5 eingruppiert oder beginnt meine Stufenlaufzeit ab dem 01.01. 2021 in der Stufe 4 von neuem?

Bernd123

Ja, ich hätte nach dem Entgelt fragen sollen. Aber ohne deinen Hinweise wäre ich auch nie auf den Paragrafen gekommen. Vielen Dank ! Ich bin gespannt wie die Personalabteilung das sieht und ob ich wirklich das abweichende Entgelt erhalten werde.