Liebe Forengemeinde,
ich bin RIin bei einer oberen Bundesbehörde und sollte, wenn es nach meinem Vorgesetzten geht, nun nach A10 befördert werden. Nun kam aber die Personalstell an und teilte mit, dass dies während der Probezeit absolut unzulässig sei - Verweis auf §12 BLV - .
Ist dem so? ich bin mir sehr sicher, dass ich ein Rundschreiben oder sonstiges Dokument gelesen habe, woraus hervorging, dass auch eine Beförderung während der Probezeit zulässig bzw. möglich sei.
Falls hier jemand die Grundlage aus dem Hut zaubern kann, wäre ich sehr Dankbar. Sollte ich mich irren, dann verzeiht mir bitte meine Ahnungslosigkeit welche von der Hoffnung, befördert zu werden, getrieben wurde.
Danke.