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Herabgruppierung und Aberkennung der Bauhofleitung bei Stundenreduzierung
xmanni:
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich würde gerne als Bauhofleiter einer kleinen Gemeinde (6 Mitarbeiter) meien Stunden reduzieren. Ich habe mir vorgestellt den Freitag zu Hause zu bleiben.
1. Darf der AG mir deshalb den Posten des Bauhofleiters aberkennen?
2. Wenn ja, darf er mich dann auch heruntergruppieren von einer EG 8 in eien EG 6? :'(
Ich würde mich sehr über Antworten freuen. Vielen Dank!
Spid:
Der AG kann im Rahmen seines Direktionsrechts eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung durchführen.
Organisator:
Darüberhinausgehend kann der Arbeitgeber, soweit kein Rechtsanspruch besteht, auch dein Ansinnen auf Stundenreduzierung ablehnen.
xmanni:
Vielen Dank für die prompten Antworten.
Teilzeit ablehnen? Hat man nicht ab einer gewissen BEtriebsgröße einen Anspruch auf Teilzeit?
Aber ich verstehe noch nicht die Herabgruppierung? Wo steht das, dass dieses möglich wäre, wenn man Teilzeit beantragt?
Und gibt es keine Möglichkeite seinen Posten trotz Stundenreduzierung zu behalten?
Spid:
Du hast Dich zur Betriebsgröße nicht eingelassen.
Wer hätte behauptet, man könne Dich herabgruppieren?
Klar, z.B. wenn der AG das möchte.
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