Autor Thema: Frage zur Eingruppierung  (Read 7734 times)

Spid

  • Gast
Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #15 am: 11.11.2020 16:07 »
Eigenverantwortliches Arbeiten ist unbeachtlich, die nähere Kenntnis von gesetzlichen Vorschriften begründet überhaupt erst das Vorliegen der gründlichen Fachkenntnisse.

KollegeBR

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #16 am: 16.11.2020 21:42 »
Liebe Forengemeinde,

ich hätte mal eine Frage zur Eingruppierung (TV-V)

Tätigkeiten:

EEG/KWKG Anlagen Verwaltung/Abrechnung/Statistikenmeldung bei ÜNB/BNetzA usw.
Mehr- und Mindermengen Abrechnung Strom/Gas
Strom Bilanzierung im EDM
Gas Allokation im EDM

In welcher Entgeltgruppe würdet Ihr den Mitarbeiter eingruppieren?

Danke vorab für eure Vorschläge.

Spawn2020

Im TV-v wird der (10.3.7) Bilanzkreismanager als Beispiel für EG10 genannt. Könnte das bei Dir passen? Lies mal nach, was Bilanzkreismanagement bedeutet. Womöglich machst Du das, ohne Dir des toll klingenden Begriffs bewußt zu sein. Von meinem oberflächlichen Verständnis der genannten Strom- und Gasbilanzierung her muß das nicht abwegig sein.

Mir sind noch Gutachten stückweise präsent, in denen bei der typischen summarischen Abprüfung letztlich die „besondere Verantwortung“ (EG9) und „Bedeutung“ (EG10) wegen der Millionenrisiken, die fehlerhafte Bilanzierungen und Allokationen bedeuten, bejaht wurde. Wie die „besondere Schwierigkeit“ begründet wurde, weiß ich aber nicht mehr. Ich glaube, es war die Fülle der anderen Tätigkeiten, die allesamt irgendwie mit dem Bilanzierungsthema zusammenhingen.

EEG- und KWKG-Anlagenverwaltung bedeutet was genau? Prüfst Du Vergütungsansprüche oder rechnest Du nur nach vorgegebenen Parametern ab? Setzt Du Neues um, wie z. B. aktuell Redispatch 2.0? Kümmerst Du Dich um die Testierung? Ermittelst Du vNNE?

Vielleicht könnte man die beiden Tätigkeiten zusammenfassen oder zusammenfassend betrachten.  Bei einigen der im TV-v genannten Vorausetzungen verlangt das doch auch die Rechtsprechung. Andere hier in Forum wissen da aber eher Bescheid

MMMA ist mM nicht erwähnenswert. Das ist nur eine Fleißarbeit (a-b=c).

Wie ist der AN derzeit eingruppiert?

KollegeBR

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #17 am: 16.11.2020 22:31 »
„Abrechnung von schwierigen und speziellen Verträgen der Sonderabnehmer (Beispiel 9.4.4 der Entgeltgruppe 9)“

Vielleicht kann er sich auch dieses Beispiel zu Nutze machen, denn die Abrechnung etlicher EE-Subventionsempfänger sind zweifelsfrei speziell und schwierig, halt nur mit entgegengesetzter Flußrichtung der Energir

Spid

  • Gast
Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #18 am: 16.11.2020 23:07 »
Neben dem Umstand, daß ich daran nichts als speziell und schwierig erachte, ist die Einspeisevergütung einheitlich geregelt, während sich Sonderabnehmer eben durch ihre sehr individuellen Vertragsgestaltungen herausheben.

KollegeBR

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #19 am: 17.11.2020 06:44 »
Neben dem Umstand, daß ich daran nichts als speziell und schwierig erachte, ist die Einspeisevergütung einheitlich geregelt, während sich Sonderabnehmer eben durch ihre sehr individuellen Vertragsgestaltungen herausheben.

Ja, könnte man so sehen; zumindest bei der Masse an Photovoltaikanlagen.

Interessant könnte evtl. sein, ob der AN selber die Vergütungsansprüche prüft oder festlegt oder die anderen von mir genannten Teiltätigkeiten?!

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #20 am: 17.11.2020 07:10 »

Im TV-v wird der (10.3.7) Bilanzkreismanager als Beispiel für EG10 genannt. Könnte das bei Dir passen? Lies mal nach, was Bilanzkreismanagement bedeutet. Womöglich machst Du das, ohne Dir des toll klingenden Begriffs bewußt zu sein. Von meinem oberflächlichen Verständnis der genannten Strom- und Gasbilanzierung her muß das nicht abwegig sein.


Gute Anmerkung und sicherlich wert mal zu überprüfen!

Spid

  • Gast
Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #21 am: 17.11.2020 07:22 »
Der inredestehende TB erfüllt zunächst das von mir genannte Tātigkeitsbeispiel. Es sind mithin also zunächst Heraushebungen aus der E5 zu prüfen - also entweder eine erhebliche Steigerung der benötigten Fachkenntnisse in Breite oder Tiefe oder die Erfordernis sL. Letztere liegen nicht vor und lägen auch nicht vor, wenn der TB die von Die genannte Prüfung vornähme, da es sich - ähnlich wie beim Standesbeamten - um einen extrem verregelten Tätigkeitsbereich handelt, in dem die dafür erforderlichen Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume nicht gegeben sind. Auch eine deutliche Steigerung der Fachkenntnisse ist nicht erkennbar, letztendlich ist es simples Zahlenschubsen in einem eng gesteckten Regelungsregime - zwar verbunden mit besonderer Verantwortung und herausgehobener Bedeutung, aber das sind Merkmale, die nicht zu prüfen waren.

Die Sachverhaltsschilderung läßt die Tätigkeit eines Bilanzkreismanagers nicht einmal vermuten, da die dazu erforderlichen Steuerungs- und Lenkungstätigkeiten, die diesen wesentlich ausmachen, in der Sachverhaltsschilderung fehlen.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #22 am: 17.11.2020 07:44 »

Die Sachverhaltsschilderung läßt die Tätigkeit eines Bilanzkreismanagers nicht einmal vermuten, da die dazu erforderlichen Steuerungs- und Lenkungstätigkeiten, die diesen wesentlich ausmachen, in der Sachverhaltsschilderung fehlen.

Deshalb sollte der TE dies auch mal überprüfen und hier darlegen. Wir können ja sonst nur Vermutungen anstellen.

Ist es denn im TV-V nicht so, dass wenn ein Beispiel in den EG genannt ist dieses bei entsprechenden Zeitanteilen dann auch zur Eingruppierung in eben diese EG führt?
Also (wenn) Bilanzkreismanagement >50% = EG 10? Oder steh ich auf'm Schlauch?

Spid

  • Gast
Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #23 am: 17.11.2020 07:52 »
Inwiefern vermuten wir? Die Sachverhaltsschilderung ist doch gegeben. Dort fehlt es an der Schilderung von Tätigkeiten, die das Tätigkeitsbeispiel des Bilanzkreismanagers erfüllten.

spawn2020

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #24 am: 23.11.2020 08:08 »
Zur EEG/KWKG AnlagenVerwaltung, also ich bestimme selbst die Vergütungsansprüche, lege die Anlagen im Abrechnungsprogramm an, erstelle die Abschlagsanforderungen/Jahresabrechnungen, prüfe die Meldungen im Marktstammdatenregister und bin auch eigenverantwortlich für die Testierung jedes Jahr.

Bilanzierung und Allokation wird auch eigenverantwortlich erledigt und dabei besteht wirklich das monatliche Risiko der Firma Strafzahlungen im 100.000€er Bereich zu leisten, wenn da was schief geht.

Aktuell bin ich in EG 6 eingruppiert.

spawn2020

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #25 am: 26.11.2020 07:47 »
Niemand mehr?

Spid

  • Gast
Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #26 am: 26.11.2020 08:03 »
Warum sollte sich noch jemand äußern? Du hast schließlich nichts vorgebracht, was dazu geeignet wäre, meine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu erschüttern.