Autor Thema: Absenkung Arbeitszeit auf Niveau West - Teilzeitverträge  (Read 1588 times)

Sachbearbeiterin

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Der neue Tarifabschluss beinhaltet ja nun endlich (!) auch die stufenweise Absenkung der Wochenarbeitszeit auf Westniveau, die erste Stufe auf 39,5 Std. ab Januar 2022. Was bedeutet das konkret für Teilzeitverträge? Ich arbeite 35,00 Std., werde ich dann auf 34,5 Std. heruntergesetzt oder kann ich weiter 35,0 Std. arbeiten und das Gehalt wird angepasst (von 87,5 % auf 88,61 % vom Grundgehalt)? Oder kann ich mir das dann aussuchen?

Lars73

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Was steht denn im Arbeitsvertrag zur Regelung Teilzeit? Eine Stundenzahl oder eine Prozentzahl?

Spid

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Wenn im Arbeitsvertrag ein Anteil ausgewiesen ist, ändert sich die Arbeitszeit, ist eine Stundenzahl ausgewiesen, ändert sich der Entgeltanspruch.

Sachbearbeiterin

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Danke "Lars73" und "Spid" für die Antworten. Bei mir wird es dann wohl eine "Entgeltanpassung" :-)