Autor Thema: Eingruppierung EG 9a  (Read 2039 times)

tom299

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Eingruppierung EG 9a
« am: 11.11.2020 17:17 »
Hallo in die Runde,

ich habe eine Frage zur Eingruppierung laut TVöD-VKA.
Ich habe zum 01.09.2020 eine neue Stelle angetreten, welche im Oktober durch einen externen Dienstleister anhand der Tätigkeiten und meiner Ausbildung zur EG 9a bewertet wurde.

Zur Zeit bin ich noch in der EG 6 eingruppiert und mein AG ist nun der Meinung mir die neue Stelle zum 01.09. mit der EG 8 und nicht wie bewertet mit der 9a zu vergüten und begründet es mit der Aussage, dass meine Ausbildung (Bürokaufmann, 3-jährige Ausbildung) für die EG 9a nicht ausreichend ist.
Wörtlich: "...für die Tätigkeit ist eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten adäquat."

Ist die Aussage meines AG`s korrekt?
Kann ich mit meiner Ausbildung die EG 9a nicht besetzen?


Grüße
Tom


 

Spid

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Antw:Eingruppierung EG 9a
« Antwort #1 am: 11.11.2020 17:23 »
Die Rechtsmeinung des externen Dienstleisters berührt die Eingruppierung in keinster Weise.

Wenn eine in einem Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht erfüllt ist, erfolgt grundsätzlich die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.