Autor Thema: Wechselschichtzulage  (Read 2063 times)

onecaress

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Wechselschichtzulage
« am: 11.11.2020 17:57 »
Ich brauche mal eure Hilfe.
Wie viele Tage dürfen zwischen den Nächten liegen um die große Zulage zu erhalten? Bei uns kursieren Aussagen von 31, 33 oder 36 Tagen. Keiner kann mir so richtig Auskunft geben.

Der Kanzler

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Antw:Wechselschichtzulage
« Antwort #1 am: 11.11.2020 19:02 »
§ 7 Sonderformen der Arbeit

1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmä-ßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. 2Wechselschichten sind wechselnde Ar-beitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindes-tens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.

Spid

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Antw:Wechselschichtzulage
« Antwort #2 am: 11.11.2020 19:10 »
Die Monatsfrist beginnt mit dem Ende der vorhergehenden Nachtschicht. Endete also die Nachtschicht am 04.10.2020, so muß die Heranziehung spätestens am 04.11.2020 erfolgen, um anspruchswahrend zu sein.

onecaress

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Antw:Wechselschichtzulage
« Antwort #3 am: 11.11.2020 20:36 »
Das heißt es können mal 30 Tage, oder 31 oder auch nur 28. Je nachdem wieviele Tage der Monat hat. Die Aussage. Tariftext mit nach Ablauf eines Monats ist da schon etwas "schwammig" und sehr auslegungswürdig.

was_guckst_du

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Antw:Wechselschichtzulage
« Antwort #4 am: 12.11.2020 07:04 »
..der § 7 Abs. 1 spricht von "durchschnittlich längstens" nach Ablauf eines Monats...danach dürfte es auch mal zu zeitlichen Überschreitungen kommen, wenn der "Durchschnitt" (hier wären ggfls. die letzten 12 Monate anzusetzen) längstens 1 Monat ergäbe...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:Wechselschichtzulage
« Antwort #5 am: 12.11.2020 08:29 »
Sicher. Mir ging es um die Monatsfrist. Da der Schichtplanturnus für den Durchschnitt heranzuziehen ist, könnten es bei einem Kalenderjährlichen Turnus 2020 auch 1,1,1,1,1,1,354,1,1,1,1,1,1 Tage sein.

was_guckst_du

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Antw:Wechselschichtzulage
« Antwort #6 am: 13.11.2020 08:57 »
...wobei bei diesem Beispiel schon die 354 reichen würde :D
Gruß aus "Tief im Westen"

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