Abgrenzung interne/ externe Stellenausschreibungen

Begonnen von rw, 11.11.2020 18:01

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rw

Moin,
ich meine es wurde hier im Forum auch mal diskutiert, leider hatte ich über die Suchfunktion keinen Erfolg:

Ich hatte heute die Diskussion darüber, ob bei einer ausschließlich internen Stellenausschreibung
a) externe Bewerber berücksichtigt werden können
b) inwieweit interne Bewerber bevorzugt werden müssen bzw. verfahrensrechtlich können

Ich gehe davon aus, dass es ausserhalb des "Gewohnheitsrechtes" zunächst keine Ausschlussgründe externer Bewerber geben könnte, oder?

Herzlichen Dank für etwaige Antworten!


rw

Herzlichen Dank!

Leider passt dies m.E. nicht.

Es geht um ein 08/15 Ausschreibungsverfahren, welches "intern" veröffentlicht wird und auch als "Überschrift" interne Ausschreibung hat.

Naturgemäß steht es jedem frei interne Ausschreibungen an externe weiterzuleiten. Die Frage ist für mich nur, inwieweit die PA "berechtigt" ist externe Bewerbungen zum Verfahren zuzulassen/ von vornherein auszuschließen.

Und wenn kein Ausschluss vorgenommen wird, ob interne Bewerber "Sonderrechte" haben.

Spid

Wenn die Ausschreibung sich ausschließlich an einen bestimmten Personenkreis richtet, ist der öffentliche AG auch diesbezüglich an seine Ausschreibung gebunden. Inwiefern stünde es jedem frei, interne Dokumente an Dritte weiterzugeben? Hippiekommune?

maramara

Das mit dem "naturgemäß" ist so ne Sache! Da ist schon der ein oder anderen mit auf die Ess Ce Ha Enn A U Zett E gefallen!

Externe Bewerber dürfen zugelassen werden, aber da haben eben PR und Schwbv ein Wörtchen mitzureden.

Interne Bewerber haben meines Wissens insofern Sonderrechte, dass man sie bei gleicher Eignung bevorzugen muss, sofern sie befristet angestellt sind.

Aber Spid wird dazu hoffentlich noch etwas schreiben können. ;-)

PS: der verlinkte thread passt in gewisser Weise schon! ;-)

rw

@maramara: Vielleicht war ich zu unaufmerksam beim lesen, aber mir geht es um die lediglich um die Frage ob externe (überhaupt) zugelassen werden können bzw. (weitergehender) dürfen?

@Spid: Genau das ist meine Frage. Sind wir in einer Hippiekommune oder gelten Regeln über die sich irgendwelche "Gutmenschen" hinwegsetzen können?

maramara

Deine Fragen habe ich beantwortet bzw. sind in dem link beantwortet.

Schilder doch mal den genauen Fall. Danke.

rw

Hallo maramara,
erstmal danke:

Bei uns werden freiwerdende Stellen zunächst (meistens) im Intranet, unter der Überschrift "interne Ausschreibung" veröffentlicht, so dass Behördeneigene MA sich "ordnungsgemäß" bewerben können/ müssen. Sollte kein geeigneter Bewerber dabei sein/ die Stelle kann nicht besetzt werden, wird die Stelle anschließend öffentlich (Zeitung, Inetportale usw.)  nochmalig ausgeschrieben.

Hier geht es jetzt um genauso ein Verfahren, welches zunächst "intern" ausgeschrieben wurde, sich aber ein Behördenfremder (&damit "externer") im Rahmen des Ausschreibungsverfahren beworben hat.

Es geht mir also um die Zulassung eines externen zu einem "ordnungsgemäßen aber internen" Ausschreibungsverfahren. Und hier um die Frage ob der externe überhaupt berücksichtigt werden kann/ darf bzw. ob interne Bewerber in irgendeiner Weise einen Bonus haben.

Im weitesten Sinne um die Frage ob dies irgendwo geregelt ist oder ob es "Gewohnheitsrecht" ist.

PS: Sehr herzlichen Dank und sorry, ich habe mehr oder weniger null Ahnung da ich eigentlich nur brav meine Arbeit als Ing. dort mache.

Spid

Ich habe doch bereits ausgeführt:

Zitat von: Spid in 11.11.2020 18:48
Wenn die Ausschreibung sich ausschließlich an einen bestimmten Personenkreis richtet, ist der öffentliche AG auch diesbezüglich an seine Ausschreibung gebunden.

rw

Ja, das hat der stumpfe Bauing in mir auch vollumfänglich verstanden.

Der gewissenhafte Bauing in mir sucht aber immer eine Richtlinie, Regelwerk aus dem er das ableitet.

Spid

Der sich aus §33 Abs. 2 GG Bewerberverfahrensanspruch führt u.a. zur Bindung des öffentlichen AG an seine Ausschreibung (so bspw. BAG, Urteil v. 10.02.2015 – 9 AZR 554/13). Bei dem Ausschluss externer Bewerber von einem Stellenbesetzungsverfahren handelt es sich um ein zulässiges Differenzierungskriterium (u.a. OVG Hamburg, Beschluss v. 29.12.2005 – 1 Bs 260/05).

rw


maramara

Such auch mal nach gestuftem Ausschreibungs-/Auswahlverfahren.

Spid

Der TE hat aber kein gestuftes Ausschreibungsverfahren beschrieben, sondern eine interne Ausschreibung.

maramara

"Bei uns werden freiwerdende Stellen zunächst (meistens) im Intranet, unter der Überschrift "interne Ausschreibung" veröffentlicht, so dass Behördeneigene MA sich "ordnungsgemäß" bewerben können/ müssen. Sollte kein geeigneter Bewerber dabei sein/ die Stelle kann nicht besetzt werden, wird die Stelle anschließend öffentlich (Zeitung, Inetportale usw.)  nochmalig ausgeschrieben."