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Abgrenzung interne/ externe Stellenausschreibungen

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rw:
Moin,
ich meine es wurde hier im Forum auch mal diskutiert, leider hatte ich über die Suchfunktion keinen Erfolg:

Ich hatte heute die Diskussion darüber, ob bei einer ausschließlich internen Stellenausschreibung
a) externe Bewerber berücksichtigt werden können
b) inwieweit interne Bewerber bevorzugt werden müssen bzw. verfahrensrechtlich können

Ich gehe davon aus, dass es ausserhalb des "Gewohnheitsrechtes" zunächst keine Ausschlussgründe externer Bewerber geben könnte, oder?

Herzlichen Dank für etwaige Antworten!

maramara:
Vielleicht dazu interessant:

https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27999

?

!!!

rw:
Herzlichen Dank!

Leider passt dies m.E. nicht.

Es geht um ein 08/15 Ausschreibungsverfahren, welches "intern" veröffentlicht wird und auch als "Überschrift" interne Ausschreibung hat.

Naturgemäß steht es jedem frei interne Ausschreibungen an externe weiterzuleiten. Die Frage ist für mich nur, inwieweit die PA "berechtigt" ist externe Bewerbungen zum Verfahren zuzulassen/ von vornherein auszuschließen.

Und wenn kein Ausschluss vorgenommen wird, ob interne Bewerber "Sonderrechte" haben.

Spid:
Wenn die Ausschreibung sich ausschließlich an einen bestimmten Personenkreis richtet, ist der öffentliche AG auch diesbezüglich an seine Ausschreibung gebunden. Inwiefern stünde es jedem frei, interne Dokumente an Dritte weiterzugeben? Hippiekommune?

maramara:
Das mit dem "naturgemäß" ist so ne Sache! Da ist schon der ein oder anderen mit auf die Ess Ce Ha Enn A U Zett E gefallen!

Externe Bewerber dürfen zugelassen werden, aber da haben eben PR und Schwbv ein Wörtchen mitzureden.

Interne Bewerber haben meines Wissens insofern Sonderrechte, dass man sie bei gleicher Eignung bevorzugen muss, sofern sie befristet angestellt sind.

Aber Spid wird dazu hoffentlich noch etwas schreiben können. ;-)

PS: der verlinkte thread passt in gewisser Weise schon! ;-)

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