Hallo zusammen,
ich bin seit einigen Jahren Studienrätin an einem bayerischen Gymnasium.
Wenn ich das richtig verstehe, wirkt sich das letzte Beurteilungsprädikat auf die Dauer aus, die ich warten muss, bevor ich Oberstudienrätin werde.
Ich wollte fragen, ob hierfür nur die Regelbeurteilung oder auch die Anlassbeurteilung, die ich in Folge einer Bewerbung für die Mittelstufenbetreuung (Versetzung erfolgte nach der letzten Regelbeurteilung) erhalten habe (und die besser ist), relevant ist.
Danke!
Schönen Abend!
Miriam