Hallo zusammen,
folgendes Beispiel:
Ein Beamter der Landes NRW war in 2020 für 6 Monate in Elternzeit (April bis September) und hat in diesem Zeitraum in Teilzeit gearbeitet mit 2 Tagen / Woche. Es bestehen 2 Tage Resturlaub aus 2019.
Wie berechnet sich sein Urlaubsanspruch für 2020?
Möglich wäre ja bspw: 6 / 12 x 30 + 6 / 12 x 2/5 x 30 + 2 = 23
Entspricht eine solche Überlegung aber dem § 23 FrUrlV NRW? Wer kennt sich aus?
Lieben Gruß
LeTo