Autor Thema: [Allg] Bewerbung auf A15 mit A13  (Read 4851 times)

Plattenspieler

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[Allg] Bewerbung auf A15 mit A13
« am: 14.11.2020 14:33 »
Hallo zusammen,

ich grabe hier mal einen alten thread aus:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114082.msg173575.html#msg173575

Tenor war dort:
"A15 Stelle, einziger Bewerber A13.
Eine Sprungbeförderung ist nach LVO NRW ausgeschlossen. Daher meine Frage: wie sieht der weitere (Beförderungs-)Weg aus? Direkte Beförderung auf A14, Erprobungszeit, dann A15?
Hat hier jemand Erfahrung oder Durchblick?"

"Wenn Du bereits (seit längerem) auf Lebenszeit verbeamtet bist, ist eine Beförderung zum Oberrat nach Ableistung einer sechsmonatigen Erprobungszeit möglich. Eine weitere Beförderung, dann zum Direktor, kann frühestens ein Jahr später erfolgen."

Aber was ist dann hiermit:
https://openjur.de/u/141908.html

In dem Urteil heißt es:
"Der Antragsteller kann sich schon deshalb nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sein Bewerbungsverfahrensanspruch keine (hinreichende) Beachtung gefunden habe, weil der Bewerberkreis für die streitbefangene Stelle in rechtlich nicht zu beanstandender Weise auf Beamte beschränkt ist, denen im Wege der Beförderung - gegebenenfalls nach einer Erprobungszeit - das Statusamt eines Studiendirektors übertragen werden kann, und er als Studienrat wegen des Verbots der Sprungbeförderung (vgl. § 20 Abs. 4 LBG NRW n.F. in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 LVO NRW) nicht zu diesem Kreis zählt."

Das Urteil ist von 2009, ich kenne aber einige A13er, die sich erfolgreich auf das Statusamt eines Studiendirektors beworben haben.

PrinzP

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Antw:[Allg] Bewerbung auf A15 mit A13
« Antwort #1 am: 14.11.2020 16:17 »
In dem Urteil waren aber nur Bewerber zugelassen, die bereits A14 sind.

§ 7 Abs. 4 Satz 4 Nr. 3 LVO NW:
ab A14 Erprobungszeit 9 Monate

§ 28 Abs. 1 LVO NW:
Ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 darf Beamtinnen oder Beamten erst nach einer Dienstzeit von vier Jahren oder drei Jahre nach Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 14 verliehen werden.

§ 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LBG NW:
Eine Beförderung ist nicht zulässig vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung, es sei denn, dass das bisherige Amt nicht zu durchlaufen war.


Plattenspieler

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Antw:[Allg] Bewerbung auf A15 mit A13
« Antwort #2 am: 14.11.2020 16:45 »
Das ist ja die allgemeine Laufbahnverordnung bzw. das allgemeine Landesbeamtengesetz NRW. Damit dürfte dies doch auf alle Ausschreibungen Anwendung finden.
Insbesondere Ausschreibungen im Schulbereich heißen stets
"Fachleiter/-in zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben; Studiendirektor/-in - als Fachleiter/-in zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben -" mit Besoldungs-/Vergütungsgruppe A 15.
Wäre damit ein A13er raus oder nicht?

2strong

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Antw:[Allg] Bewerbung auf A15 mit A13
« Antwort #3 am: 14.11.2020 17:35 »
Kommt darauf an, ob der Bewerberkreis auf Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 14 beschränkt wird, oder nicht.

Plattenspieler

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Antw:[Allg] Bewerbung auf A15 mit A13
« Antwort #4 am: 14.11.2020 18:22 »
Ein Beispiel:

Art der Stelle: Fachleiter/-in zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben; Studiendirektor/-in - als Fachleiter/-in zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben -

Besoldungs-/Vergütungsgruppe: A 15 LBesO NRW / EG 15 TV-L

Laufbahnrechtl. Voraussetzungen: § 7 LVO § 28 LVO

Dort wird ach nur auf die LVO verwiesen, aber nichts weiter explizit genannt. Die meisten Ausschreibungen sehen so aus. Wie ist es dann damit?

2strong

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Antw:[Allg] Bewerbung auf A15 mit A13
« Antwort #5 am: 15.11.2020 17:44 »
Wenn, wie scheinbar vorliegend, keine Einschränkung des Bewerberkreises vorgenommen wurde, bist Du bewerbungsberechtigt.