Autor Thema: [BW] Wechsel DO-Angestellte in den Landesdienst  (Read 2980 times)

Perso2020

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Guten Tag,

ich habe mich auf eine Beamten - Stelle bei einer Kommune im Land Baden-Württemberg beworben (A12) und auch den Zuschlag bekommen. Die Ausgestaltung der "Übernahme" bereitet nun Schwierigkeiten. Derzeit bin ich bei einer Berufsgenossenschaft (A11 auf Lebenszeit/Bund) als Dienstordnungsangestellter beschäftigt. Die Kommune weiß nicht, wie und ob sie mich einstellen können. Bitte um dringende sachdienliche Hilfe  ;)
« Last Edit: 13.11.2020 03:45 von Admin2 »

bgler

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Mal aus Interesse: Wie verfährt denn jetzt die Kommune? Die haben dir doch nicht gesagt "wissen nicht wie, sag du es uns", oder?

Beantworten kann ich dir deine Frage leider nicht, aber in § 23 Abs. 5 Landesbesoldungsgesetz steht:

(5) Zeiten, in denen nach Erwerb der Laufbahnbefähigung laufbahnentsprechende Tätigkeiten in einem

1. Kirchenbeamtenverhältnis bei einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft,
2. Dienstordnungsverhältnis bei einem Sozialversicherungsträger oder
3. hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis bei einem kommunalen Bundes- oder Landesverband,

für die das Beamtenrecht des Bundes oder eines Landes entsprechende Anwendung findet, wahrgenommen wurden, werden wie Zeiten in einem Beamtenverhältnis nach dem Beamtenstatusgesetz behandelt. Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis kann in diesem Fall in einem vergleichbaren statusrechtlichen Amt erfolgen, in einem Beförderungsamt jedoch nur, wenn eine Probezeit entsprechend beamtenrechtlicher Vorschriften abgeleistet wurde und die Vorschriften über Beförderungen nach § 20 Abs. 3 Nr. 2 und 3 erfüllt sind. Absatz 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

Soweit klingt das ja danach, dass eine "Übernahme" im engeren Sinne möglich ist. Bleibt die Frage der Laufbahnbefähigung.. Bei DO-lern ist das ja gerne mal die FPO, aber ob die auch als Laufbahnbefähigung in BW bzw. überhaupt in irgendeinem Bundesland oder dem Bund gilt? Vielleicht findet sich hier ja ein "Experte", der mehr zur Laufbahnbefähigung in BW sagen kann.. 

Perso2020

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Vielen Dank für die Nachricht. Den Paragraphen habe ich mir einmal durchgelesen.
Die Laufbahnbefähigung ist gegeben. Ich habe eine Beamtenausbildung absolviert und keine FPO bei der BG.
Die Kommune weiß tatsächlich nicht, wie sie mich in einem Beamtenverhältnis einstellen können.

bgler

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Antw:[BW] Wechsel DO-Angestellte in den Landesdienst
« Antwort #3 am: 13.11.2020 12:03 »
Das hört sich gut an, dann sollte es da wirklich kein Problem geben können. Weise die Kommune auf die Regelung des § 23 hin und auf die vorliegende Laufbahnbefähigung, alles Weitere müssen die dann regeln.

Wie seid ihr denn derzeit verblieben?

Bruce Springsteen

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Antw:[BW] Wechsel DO-Angestellte in den Landesdienst
« Antwort #4 am: 13.11.2020 18:47 »
Die erteilen Dir eine neue Urkunde, damit erlischt die alte automatisch!

bgler

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Antw:[BW] Wechsel DO-Angestellte in den Landesdienst
« Antwort #5 am: 13.11.2020 19:06 »
Die erteilen Dir eine neue Urkunde, damit erlischt die alte automatisch!

Es gibt keine alte Urkunde.

Kleeblatt

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Antw:[BW] Wechsel DO-Angestellte in den Landesdienst
« Antwort #6 am: 13.11.2020 21:55 »
Wenn dich die Kommune auf eine A12 Stelle einstellt, ist es ihr Problem wie sie den Beamten beschäftigt.
Wenn es das dortige Personalamt mit der Ernennung nicht auf die Reihe bringt, dann sollen die ihre Aufsichtsbehörde um Hilfe fragen.