Höhergruppierung und Stufenaufstieg

Begonnen von Punisher, 12.11.2020 15:11

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Punisher

Ich bin seit dem 01.01.2019 in der EG6 in Stufe 2, also müsste ich ab 01.01.2021 in die Stufe 3 aufsteigen, oder?
Nun wurde mir mitgeteilt, das ich ab dem 01.01.2021 nach EG 8 bezahlt werde.

Dann also in der EG 8 Stufe 3?


WasDennNun

Wenn du neue auszuübende Tätigkeiten zum 1.1. übertragen bekommst und du dem zustimmst, dann wirst du höhergruppiert und du bist in der EG8 S3.

Wenn nicht und der AG dich (warum auch immer) nach EG8 bezahlen will, dann könnte er dir auch das Entgelt der EG8 S 2 zahlen, ist ja mehr als dir dann zustünde, du würdest dann aber weiterhin in der EG6 S 3 sein.
8)

Punisher

Neue Tätigkeiten bekomme ich nicht übertragen, meine Stellenbeschreibung wurde lediglich durch ein externes Büro neu bewertet.
Im Entwurf des Haushaltsplans für 2021 ist meine Stelle nun auch als EG 8 enthalten mit der Bemerkung "neue Stellenbewertung".

Spid

Die externe Bewertung und ihr Zeitpunkt sind tariflich ebenso unbeachtlich wie Stellen und Haushaltspläne. So die Tätigkeit unverändert ist und zur Eingruppierung in E8 führt, bist Du bereits seit Aufnahme der maßgeblichen Beschäftigung in E8 eingruppiert.

WasDennNun

Zitat von: Punisher in 13.11.2020 07:10
Neue Tätigkeiten bekomme ich nicht übertragen, meine Stellenbeschreibung wurde lediglich durch ein externes Büro neu bewertet.
Dann bist du möglicherweise seit dem 1.1.2019 in der EG8 in Stufe 2 (und wirst fälschlicherweise zu niedrig entlohnt, weil der AG glaubt du wärst EG6), dann würde ich mal vorsorglich das Entgelt der EG 8 S2 für die letzten 6 Monaten rückwirkend einfordern.