Hallo in die Runde
, ich benötige mal Euren Sachverstand....
Ich habe zum 15. 09. den Job beim gleichen AG (Stelle mit E9b) gewechselt. Nun glaube ich, dass ich falsch eingruppiert worden bin.
Hier mal ein paar Fakten:
vor dem 15.09. war ich in der Entgeltgruppe 8/Stufe 4 TVL eingruppiert, vorerst ist der neue Job für 2 Jahre befristet und würde mit E8/4 plus Differenz zur E9b/3TVL entsprechend der Höhergruppierungstabelle vergütet werden.
Nun sollte meine reguläre Stufenlaufzeit in der E8 am 1. Dezember in die Stufe 5 überführen.
Da die Stufenlaufzeit in der alten E8 wegen der Befristung weiter laufen würde (?), müsste ich dann ja auch die Differenz zu E9b/4 ausgezahlt bekommen und die Jahressonderzahlung nach E8, ist das so richtig?
In der Realität wurde ich nun in die E9b/3 eingestuft und bekomme eine Zulage i.H.v. 98,21€, das ist ja definitiv falsch und führt unter Umständen zur Rückzahlung, mal davon abgesehen, dass ich, glaube ich, günstiger fahre, wenn ich in der E8 meine Stufenlaufzeit zu Ende führen kann bis zum 1. Dezember und in die Stufe 5 überführt werde, entsprechend ab 01.12. die Differenz zur E9b/4 erhalte und die Jahressonderzahlung nach E8.
Oder mache ich da einen Denkfehler?
Über Input würde ich mich freuen, denn wenn es so ist, wie ich denke, dann wäre das ein ziemlicher Unterschied.
LG aus SH