Autor Thema: Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach 14 TV-L  (Read 3305 times)

Nkeck

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Hallo in die Runde  :), ich benötige mal Euren Sachverstand....

Ich habe zum 15. 09. den Job beim gleichen AG (Stelle mit E9b) gewechselt. Nun glaube ich, dass ich falsch eingruppiert worden bin.

Hier mal ein paar Fakten:

vor dem 15.09. war ich in der Entgeltgruppe 8/Stufe 4 TVL eingruppiert, vorerst ist der neue Job für 2 Jahre befristet und würde mit E8/4 plus Differenz zur E9b/3TVL entsprechend der Höhergruppierungstabelle vergütet werden.

Nun sollte meine reguläre Stufenlaufzeit in der E8 am 1. Dezember in die Stufe 5 überführen.

Da die Stufenlaufzeit in der alten E8 wegen der Befristung weiter laufen würde (?), müsste ich dann ja auch die Differenz zu E9b/4 ausgezahlt bekommen und die Jahressonderzahlung nach E8, ist das so richtig?

In der Realität wurde ich nun in die E9b/3 eingestuft und bekomme eine Zulage i.H.v. 98,21€, das ist ja definitiv falsch und führt unter Umständen zur Rückzahlung, mal davon abgesehen, dass ich, glaube ich, günstiger fahre, wenn ich in der E8 meine Stufenlaufzeit zu Ende führen kann bis zum 1. Dezember und in die Stufe 5 überführt werde, entsprechend ab 01.12. die Differenz zur E9b/4 erhalte und die Jahressonderzahlung nach E8.

Oder mache ich da einen Denkfehler?

Über Input würde ich mich freuen, denn wenn es so ist, wie ich denke, dann wäre das ein ziemlicher Unterschied.

LG aus SH

Lars73

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Hat man dir nun dauerhaft Aufgaben nach E9b übertragen oder vorübergehend nach § 14 TV-L?
Die dauerhafte Übertragung geht nur mit deiner Zustimmung (meist mit Änderungsvertrag).

Nkeck

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Vorübergehend für 2 Jahre mit einer übersprungenen Entgeltgruppe von E8 (über 9a) zu 9b

Lars73

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"In der Realität wurde ich nun in die E9b/3 eingestuft "
Damit ist keine Eingruppierung sondern die Bezahlung gemeint?

Nkeck

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Genau E9b/3 plus Zulage 98,21€.... auf meiner Gehaltsbescheinigung ist auch die 9b/3 ausgewiesen, nicht mehr E8/4

Spid

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Das ist ja völlig abstrus. Ordne erstmal Deine Gedanken. Du bist also in E8 eingruppiert und Dir ist ausdrücklich nur vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden, die bei dauerhafter Übertragung zur Eingruppierung in E9b führte?

Nkeck

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 :D Ich bin geordnet  :D hier der Text

Mit Wirkung vom 15.9.2020 bis 14.9.2022 werden sie in die… Zur Erledigung von Aufgaben im Rahmen der Digitalisierung… Umgesetzt.

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass sie für die Dauer der Ausübung dieser höherwertige Tätigkeit eine persönliche Zulage gemäß Paragraph 14 TVL erhalten.

Diese bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zu den Tabellenentgelt, dass sich für den Beschäftigten bei dauerhafter Übertragung nach Paragraph 17, Abs. 4, Satz eins und zwei TV L ergeben hätte.

Der Unterschiedsbeitrag setzt sich zusammen aus der Differenz zwischen der Entgeltgruppe E8, Stufe 4 und der Entgeltgruppe E9B, Stufe 3 TV L

Nkeck

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Das hiesse doch, dass ich die E8/4 plus die Differenz zur 9b/3 bekäme...

Stattdessen bekomme ich die E9B/3+ 98,21€
Das ist aus meiner Sicht falsch, oder nicht?

Hinzu kommt die Frage, ob meine Stufenlaufzeit in der 8 weiterläuft und ich somit am 01.12. in die 5 komme und entsprechend die E8/5 plus Differenz zu E9b/4 bekomme.
Die Jahressonderzahlung müsste doch zB auch nach 8 laufen, oder?

Spid

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Dann hast Du derzeit Anspruch auf E8/4 plus Zulage in Höhe des Garantiebetrags, steigst im Dezember in E8/5 auf und hast dann Anspruch auf E8/5 plus Zulage in Höhe des Differenzbetrags zur E9b/4. Der Bemessungssatz der JSZ richtet sich nach der tatsächlichen Eingruppierung, hier E8.

Nkeck

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Also genauso, wie ich es gedacht habe? Du bist ein Schatz 😍 danke für die Bestätigung und Unterstützung ... das ist ja suuuper für mich...

Nkeck

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Wie hoch liegt denn der Garantiebetrag? 100€? 180€?

Lars73

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Anspruch wie Spid schreibt.
Wie der Arbeitgeber auf die 98,21€ kommt ist mir nicht klar. Steht etwas als Erläuterung zur Zulage? Selbst wenn es irgendwie getrickst ist, weil die Software die Zulage nach §14 nicht sauber bearbeiten kann, bliebt mir unklar wie es zu 98,21 €. Überschlägig wäre ich zu ein paar Euro weniger gekommen.

Garantiebetrag sind 180 €.

Kat

  • Gast
Also genauso, wie ich es gedacht habe? Du bist ein Schatz 😍 danke für die Bestätigung und Unterstützung ... das ist ja suuuper für mich...

ich glaube, daß hat noch niemand hier zu Spid gesagt  ;D :D ;)

Nkeck

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Wie schade.... mir jedenfalls wurde von ihm und auch den anderen hier Beteiligten sehr geholfen  :)

Isie

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Anspruch wie Spid schreibt.
Wie der Arbeitgeber auf die 98,21€ kommt ist mir nicht klar. Steht etwas als Erläuterung zur Zulage? Selbst wenn es irgendwie getrickst ist, weil die Software die Zulage nach §14 nicht sauber bearbeiten kann, bliebt mir unklar wie es zu 98,21 €. Überschlägig wäre ich zu ein paar Euro weniger gekommen.

Garantiebetrag sind 180 €.
98,21 € ist genau die Differenz zwischen 8/4 und 9b/3.

@Nkeck: Also bekommst du effektiv 2 x 98,21 statt wie zustehend einmal 180,00 €.