Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach 14 TV-L
Spid:
Das ist ja völlig abstrus. Ordne erstmal Deine Gedanken. Du bist also in E8 eingruppiert und Dir ist ausdrücklich nur vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden, die bei dauerhafter Übertragung zur Eingruppierung in E9b führte?
Nkeck:
:D Ich bin geordnet :D hier der Text
Mit Wirkung vom 15.9.2020 bis 14.9.2022 werden sie in die… Zur Erledigung von Aufgaben im Rahmen der Digitalisierung… Umgesetzt.
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass sie für die Dauer der Ausübung dieser höherwertige Tätigkeit eine persönliche Zulage gemäß Paragraph 14 TVL erhalten.
Diese bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zu den Tabellenentgelt, dass sich für den Beschäftigten bei dauerhafter Übertragung nach Paragraph 17, Abs. 4, Satz eins und zwei TV L ergeben hätte.
Der Unterschiedsbeitrag setzt sich zusammen aus der Differenz zwischen der Entgeltgruppe E8, Stufe 4 und der Entgeltgruppe E9B, Stufe 3 TV L
Nkeck:
Das hiesse doch, dass ich die E8/4 plus die Differenz zur 9b/3 bekäme...
Stattdessen bekomme ich die E9B/3+ 98,21€
Das ist aus meiner Sicht falsch, oder nicht?
Hinzu kommt die Frage, ob meine Stufenlaufzeit in der 8 weiterläuft und ich somit am 01.12. in die 5 komme und entsprechend die E8/5 plus Differenz zu E9b/4 bekomme.
Die Jahressonderzahlung müsste doch zB auch nach 8 laufen, oder?
Spid:
Dann hast Du derzeit Anspruch auf E8/4 plus Zulage in Höhe des Garantiebetrags, steigst im Dezember in E8/5 auf und hast dann Anspruch auf E8/5 plus Zulage in Höhe des Differenzbetrags zur E9b/4. Der Bemessungssatz der JSZ richtet sich nach der tatsächlichen Eingruppierung, hier E8.
Nkeck:
Also genauso, wie ich es gedacht habe? Du bist ein Schatz 😍 danke für die Bestätigung und Unterstützung ... das ist ja suuuper für mich...
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