Ähnlich wie der Betriebsrat hat sie darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden und dass der Arbeitgeber seine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachkommt (§ 178 Abs.1 Satz 2 Nr.1 SGB IX).