Autor Thema: Betriebsübergang nach §613a BGB  (Read 1388 times)

Nasenbär66

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Betriebsübergang nach §613a BGB
« am: 13.11.2020 13:00 »
Hallo zusammen,

mein AG ist im Tarif VKA unterwegs und hat zum 01.01.2020 eine gemeinsame Gesellschaft (51 zu 49%) mit einem Unternehmen dass dem TV-V unterliegt, gegründet. Mein Arbeitsschwerpunkt ist nun bei Tätigkeiten für das neu gegründete Unternehmen.

Nun möchte mein AG, dass ich dem Übergang des Arbeitsverhältnisses nach §613a BGB widerspreche um Missverständnissen vorzubeugen.

Die mündliche Begründung dafür fand ich relativ dünn und nach Lesen des §613a stellt sich mir eher die Frage: Befürchtet mein AG, dass die sehr umfangreichen Betriebsvereinbarungen des neuen Gesellschafters für die neu gegründete Gesellschaft und damit für die Mitarbeiter Geltung erhalten - genauso wie vielleicht der (für AN "bessere") TV-V?