Und dennoch weiß ich, dass mein AG überprüfen soll, welche Änderungen sich für die Eingruppierung seiner Beschäftigten ergeben.
Und schon vor der neuen EGO gab es meinen Beruf mit identischer Tätigkeitsbeschreibung und identischer Qualifikation in vergleichbaren Gemeinden mit E5 bis E7 eingruppiert.