Hallo,
ich wurde heute darüber informiert, dass Tarifbeschäftigte der Bundeswehr die Möglichkeit haben, die örtlichen Gesundheitsämter bei der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie zu unterstützen.
Meine Entgelt würde weiterhin vom BVA bezahlt werden und die Eingruppierung bleibt auch gleich.
Da ich mir das durchaus vorstellen kann, mich jedoch bis Montag Vormittag entscheiden muss, hab ich hierzu die ein oder andere Frage, die mir hier hoffentlich beantwortet werden kann.
Zu mir: Bin ehemaliger Soldat der Bundeswehr, bekomme somit noch Übergangsgebührnisse bis Ende 2021. Da ich derzeit jedoch auch als Tarifbeschäftigter der Bundeswehr ein Einkommen aus dem öffentlichen Dienst erhalte, unterliege ich der Ruhensregelung der Übergangsgebührnisse. Aktuell beträgt der Ruhensbetrag nahezu 100 Prozent.
Jedoch gibt es im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) den Paragraph 106a, der folgendes besagt: "Die Höchstgrenze beträgt 150%, bei Einkommen aus Beschäftigungen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie".
Der genannte Paragraph würde ja bei der Unterstützung beim örtlichen Gesundheitsamt zutreffen, oder?
Aktuelle Gültigkeit hat dieser Passus der Vorschrift bis 31.12.2020. Hat evtl. jemand eine Information, ob dies verlängert wird?
Natürlich würde ich es gut finden, wenn ich aufgrund des genannten Paragraphen doch noch einen Teil der Übergangsgebührnisse erhalten würde.
Jedoch mache ich dies nicht wegen des Geldes, sondern aus der Überzeugung, den Leuten was gutes zu tun und die Ausbreitung des Corona-Virus einzuschränken.
Vielen Dank.