Autor Thema: Zulage in die nächste Gehaltsstufe  (Read 2367 times)

Amsel77

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Zulage in die nächste Gehaltsstufe
« am: 13.11.2020 22:31 »
Hallo,
Ich arbeite bei einer Sparkasse. Ich bin in der Gehaltsstufe 9 und habe eine Zulage nach 10. diese habe ich vor 10 oder 11 Jahren erhalten. Von 2012-2018 war ich in Elternzeit. Danach bin ich in meine alte Abteilung zurück, jedoch auf einen anderen Platz. Der Arbeitsplatz war nicht fest, ich war dem Pool zugeordnet. Habe aber meine alte Gehaltsstufe und die Zulage bekommen. Unterschrieben habe ich 2018 nur den befristeten Arbeitsvertrag. Jetzt wurde mir der Platz zum 1.1.2021 fest zugeschrieben. Meine befristete Teilzeit wurde für ein weiteres Jahr bewilligt. Heute kam die Änderung des Arbeitsvertrages. Soweit, so gut. Dabei lag eine Vereinbarung, die regelt, das dann meine Zulage Platz gebunden ist... ist das rechtens? Ich weiß, das neue Zulagen so vereinbart werden, meine ist aber über 10 Jahre alt... muß ich das tolerieren?

Spid

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Antw:Zulage in die nächste Gehaltsstufe
« Antwort #1 am: 13.11.2020 22:34 »
Es gibt nur 6 Stufen.

Amsel77

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Antw:Zulage in die nächste Gehaltsstufe
« Antwort #2 am: 14.11.2020 17:37 »
Dann eben Gehaltsgruppe, Entgeltstufe...

Spid

  • Gast
Antw:Zulage in die nächste Gehaltsstufe
« Antwort #3 am: 14.11.2020 17:44 »
Derlei gibt es überhaupt nicht. Es gibt Entgeltgruppen und Stufen der Entgelttabelle. Es gibt weder eine Stufe 9 noch eine Entgeltgruppe 9.


Spid

  • Gast
Antw:Zulage in die nächste Gehaltsstufe
« Antwort #5 am: 14.11.2020 18:35 »
Abgesehen davon, daß es keinen rationalen Grund gibt, sich wertlose Verdi-Publikationen anzusehen, kann ich mir zwar vorstellen, daß Verdi derlei wahrheitswidrig behauptet, es ist aber unbeachtlich, denn eine solche Behauptung wäre postfaktischer Natur.