Autor Thema: TVÖD-F §27 Zusatzurlaub Berechnungsgrundlage  (Read 1851 times)

sifonso

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Servus,

grundsätzlich bemisst sich der Zusatzurlaub ja nach der abgeleisteten Schicht- bzw. Wechselschichtarbeit. Spielt bei der Berechnung des Zusatzurlaubes der Wochenfaktor auch eine Rolle?

Konkreter Fall:
ehemals Wochenfaktor 4,67 -> 6 Tage Zusatzurlaub (Wechselschicht)
aktueller Wochenfaktor 4,49 -> 5 Tage Zusatzurlaub (Wechselschicht)

Kann das stimmen?

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
« Last Edit: 14.11.2020 08:01 von sifonso »

Spid

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Antw:TVÖD-F §27 Zusatzurlaub Berechnungsgrundlage
« Antwort #1 am: 14.11.2020 08:04 »
Nein.

sifonso

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Antw:TVÖD-F §27 Zusatzurlaub Berechnungsgrundlage
« Antwort #2 am: 14.11.2020 12:55 »
Und Erholungsurlaub wurde auch reduziert:

ehemals Wochenfaktor 4,67 -> 28 Tage
aktueller Wochenfaktor 4,49 -> 26 Tage

lt. meiner Rechnung 30:5x4,49 ergibt sich 26,94 Tage.
Sollte hier nicht auf 27 aufgerundet werden? Lieg ich hier falsch?

Spid

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Antw:TVÖD-F §27 Zusatzurlaub Berechnungsgrundlage
« Antwort #3 am: 14.11.2020 13:13 »
Ja. Nein.