Autor Thema: Entfristung durch Zusatzvereinbarung?  (Read 2376 times)

Fähnrich

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Entfristung durch Zusatzvereinbarung?
« am: 14.11.2020 08:48 »
Mein AV ist mit Sachgrund befristet. Dies ist bei uns gängige Praxis. Eigentlich kann nur über Bewerbung auf eine interne Stellenausschreibung entfristet werden. Einfach eine Übernahme nach Ablauf des Vetrags gibt es nicht.

Habt ihr schon Erfahrungen gesammelt, ob im öffentlichen über eine Zusatzvereinbarung (Vertrag wird ab dem un dem in ein unbefristetes AV umgewandelt) entfristet wird? Überlege, dies vielleicht dem AG vorzuschlagen. Sonst Gegenfrage: Ist im öffentlichen Dienst die Praxis mit ausschließlicher Entfristung über interne Stellenausschreibung normal?

Spid

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Antw:Entfristung durch Zusatzvereinbarung?
« Antwort #1 am: 14.11.2020 09:04 »
Der öD besteht aus weit mehr als 10.000 höchst unterschiedlichen AG, die das unterschiedlich handhaben werden.

Eukalyptus

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Antw:Entfristung durch Zusatzvereinbarung?
« Antwort #2 am: 14.11.2020 09:11 »
Nach welchen Maßgaben entfristet wird, ist Entscheidung des Arbeitgebers. Dein Arbeitgeber möchte offenbar den Zugang zu einem unbefristeten Vertrag mit einer gewissen Hürde versehen. Fragen ob du ohne diese Hürde entfristet wirst, kannst du selbstverständlich.

Fähnrich

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Antw:Entfristung durch Zusatzvereinbarung?
« Antwort #3 am: 14.11.2020 09:17 »
"Gewisse Hürde" ist gut. Die stellen die Entfristung als Formalität dar, aber konkrete Zahlen wollen die nicht nennen.

Spid

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Antw:Entfristung durch Zusatzvereinbarung?
« Antwort #4 am: 14.11.2020 09:27 »
Eine Entfristung ist eine Formalität. Es handelt sich um eine Vertragsänderung, bei der die auflösende Bedingung gestrichen wird.

Fähnrich

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Antw:Entfristung durch Zusatzvereinbarung?
« Antwort #5 am: 25.11.2020 09:10 »
Nee, das ist nur auf dem Papier eine Formalität. Habe gefragt, Entfristung durch Zusatzvereinbarung geht in dem Betrieb nicht. Man muss den offiziellen Bewerbungsprozess durchlaufen, sich also auf interne Stellenangebote bewerben, wenn man entfristet werden möchte.

Entfristungen durch Zusatzvereinbarungen kommen eher in der Privatwirtschaft vor.

Lars73

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Antw:Entfristung durch Zusatzvereinbarung?
« Antwort #6 am: 25.11.2020 09:21 »
Die Entfristung erfolgt durch eine Vertragsänderung. Das ist unabhängig davon unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber einen solchen Änderungsvertrag anbietet.

Entfristung ohne das durchlaufen eines Auswahlverfahrens ist bei uns die extrem Ausnahme. Es kommt vor, wenn sehr lange ein befristetes Arbeitsverhältnis bestand. Dabei gibt es einige rechtliche Hürden (da der Grundsatz bei uns Ausschreibung ist Zustimmung PR). Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes sind zu beachten.

Spid

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Antw:Entfristung durch Zusatzvereinbarung?
« Antwort #7 am: 25.11.2020 09:26 »
Nee, das ist nur auf dem Papier eine Formalität. Habe gefragt, Entfristung durch Zusatzvereinbarung geht in dem Betrieb nicht. Man muss den offiziellen Bewerbungsprozess durchlaufen, sich also auf interne Stellenangebote bewerben, wenn man entfristet werden möchte.

Entfristungen durch Zusatzvereinbarungen kommen eher in der Privatwirtschaft vor.

Natürlich ist es eine Formalität: eine simple Vertragsänderung.