Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
NPersVG §65 Abs. 2 Satz 2 oder 3?
Spid:
Natürlich muß der AG bei der Beteiligung dem PR die zur Beurteilung des Sachverhalts erforderlichen Informationen bereitstellen. Sind die Unterlagen unvollständig, beginnt die Frist zur Zustimmungsfiktion nicht. Was ist der "PA"?
MoinMoin:
ups da habe ich ein x vor dem u
äääh ein A anstelle des R gemacht
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