Autor Thema: Überprüfungsantrag stellen  (Read 1945 times)

Olli3001

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Überprüfungsantrag stellen
« am: 15.11.2020 13:04 »
Hallo zusammen,

ich arbeite als Verkehrsmeister in einer Leitstelle eines Verkehrsunternehmen. Bei uns findet der TV-N NRW Anwendung.
Unsere Leitstelle ist 24 Stunden besetzt und wir arbeiten im 3 Schichtsystem. Leider weigert sich der AG uns eine Wechselschichtzulage zu zahlen. Er begründet dies u.a mit der Aussage, das die "Leitstelle" dem Fahrdienst angehört.

Laut §11 Abs. 8 TVN NRW gelten die Regelungen zur Wechselschichtzulage nicht für AN im Fahrdienst.
Soweit wäre er also im Recht.

Die Mitarbeiter der Leitstelle haben aber effektiv mit dem Fahrdienst nix zu tun. Wir koordinieren ihn nur.
Sprich, kein einziger MA fährt Stadtbahn oder Bus.

Da stellt sich mir die Frage ob die Behauptung bzw. die Aussage bzw. der Text im Tarifvertrag so richtig ist.
Dort steht unter § 23 Besondere Bestimmungen für AN im Fahrdienst
Besondere Bestimmungen für AN im Betriebs- und Verkehrsdienst – einschließlich Verkehrs- und Fahrmeister – (Fahrdienst) ergeben sich aus der Anlage 3.
Aufgrund dieses Textes argumentiert der AG das für die MA der Leitstelle keine Wechselschichtzulage gezahlt wird.

Jetzt zu meiner Frage :

Kann man auch in diesem Fall einen Überprüfungsantrag stellen ? Wenn ja wo ? Bei der Personalabteilung ? Betriebsrat ?

Vielen Dank für eure Antworten.

Spid

  • Gast
Antw:Überprüfungsantrag stellen
« Antwort #1 am: 15.11.2020 13:22 »
§23 TV-N NW definiert "Fahrdienst" als Arbeitnehmer im Betriebs- und Verkehrsdienst einschließlich der Verkehrs- und Fahrmeister. Das schließt die Leitstelle doch eindeutig mit ein.

AG und AN stehen in einem zivilrechtlichen Vertragsverhältnis zueinander. Außer einem ordentlichen Gericht - hier das zuständige ArbG - gibt es keine Stelle, die dazu berufen wäre, festzustellen, welche Rechtsmeinung zu einer strittigen Rechtsfrage im Bezug auf arbeits- oder tarifvertragliche Sachverhalte zutreffend sei.