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Kündigung während der Probezeit im Zusammenhang mit COVID-19

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AndreasG:
Da hätte es noch soo viele Möglichkeiten gegeben.

Zb einfach die Gründe für den Krankenschein nicht nennen und die Sache mit dem negativen Test für sich zu behalten. Dann wäre es "nur" ein 2 wöchiger Krankenschein in der Probezeit.

Oder behaupten man hätte einen Coronafall im Bekanntenkreis. Oder man hätte Symptome.


Oder zum Betriebsarzt gehen und den entscheiden lassen.


Oder einfach mal beim RKI lesen und verstehen dass man erst 4 bis 5 Tage nach Ansteckung selbst ansteckend ist und den Ball flachhalten und sich trotzdem umsichtig verhalten und in der Freizeit testen lassen.

Ich meine wenn man an dem Tag an dem man das erfahren hätte dass der Arbeitskollege positiv ist zum Arzt gegangen wäre und sich hätte testen lassen hätte man am Tag drauf schon das Ergebnis.

Den einen Tag umsichtig verhalten mit Maske auf der Arbeit "zur Sicherheit der Kollegen"...

Und wenn da wirklich eine Meldung vom Arzt ans Gesundheitsamt gegangen wäre hätten die die Quarantäne angeordnet und man hätte nicht eigenmächtig mit dem Arzt eine Quarantäne mit sehr vielen Anführungszeichen machen müssen.



Sei es drum: 2 Wochen vor dem Probezeitgespräch die Vorgesetzten vor den Kopf stoßen und einen Krankenschein einschieben und dann noch als Zuckerl obendrauf die Vorgesetzten im Probezeitgespräch zurechtweisen wollen...




Ich meine, das kann man natürlich machen.

Man muss sich dann nur über die Konsequenzen im Klaren sein.

Und da hilft dann auch weder eine Anfrage hier im Forum noch ein Durchstechen der Vorgänge an die Presse.

Wdd3:

--- Zitat von: AndreasG am 16.11.2020 13:32 ---
Sei es drum: 2 Wochen vor dem Probezeitgespräch die Vorgesetzten vor den Kopf stoßen und einen Krankenschein einschieben und dann noch als Zuckerl obendrauf die Vorgesetzten im Probezeitgespräch zurechtweisen wollen...




Ich meine, das kann man natürlich machen.

Man muss sich dann nur über die Konsequenzen im Klaren sein.

Und da hilft dann auch weder eine Anfrage hier im Forum noch ein Durchstechen der Vorgänge an die Presse.

--- End quote ---

Wer lässt einen MA die Probezeit überstehen wenn er im Probezeitgespräch persönliches Fehlverhalten unterstellt bekommt?
Welche Boulevardblätter machen einen Aufriss wg. einer Probezeitkündigung? Von seriöser Presse ganz zu schweigen.
Das geschilderte Verhalten des TB kann ich nur nachvollziehen wenn er bereits eine neue Stelle hat.

AndreasG:

--- Zitat von: Wdd3 am 16.11.2020 14:14 ---Wer lässt einen MA die Probezeit überstehen wenn er im Probezeitgespräch persönliches Fehlverhalten unterstellt bekommt?
Welche Boulevardblätter machen einen Aufriss wg. einer Probezeitkündigung? Von seriöser Presse ganz zu schweigen.
Das geschilderte Verhalten des TB kann ich nur nachvollziehen wenn er bereits eine neue Stelle hat.

--- End quote ---

Niemand bindet sich einen Mitarbeiter ans Bein der sich in der Probezeit so verhällt. Wirklich niemand. Und das hätte dem TE auch klar sein müssen.

Von daher gibt es da nur die Möglichkeiten:

- denkt vor Aktionen nicht nach
- will die Stelle nicht wirklich und hat es bewusst oder unbewusst auf einen Rauswurf angelegt
- Fühlt sich beim Arbeitsamt gut aufgehoben
- hat schon eine neue Stelle

Mit gesundem Menschenverstand ist dieses Verhalten wie du schon richtig angemerkt hast nicht zu erklären.

BeamterBR:

--- Zitat von: Spid am 15.11.2020 13:31 ---Nein, muß er nicht. Er muß nur beteiligt werden, soweit das jeweilige Personalvertretungsrecht dies vorschreibt. Der AG muß dann bei einer Wartezeitkündigung jedoch nicht mehr mitteilen als sein Werturteil, das zur Kündigung führt. Er muß dieses nicht durch Tatsachen oder irgendetwas anderes begründen. Es genügt also, "Erwartungen nicht erfüllt" als Begründung mitzuteilen. Die Beteiligung des PR ist also dort, wo sie gefordert ist, Wirksamkeitsvoraussetzung der Wartezeitkündigung - nicht die Zustimmung.

--- End quote ---

Ich möchte an dieser Stelle auf den Fehler hinweisen, dass dies abhängig ist von dem Bundesland des Threaderstellers. Eine Kündigung kann der Mitbestimmung des Personalrates unterliegen.

Spid:
Sicherlich kann sie das. Die Formulierung ist mit Bedacht gewählt und trägt auch in den Ländern, in denen Kündigungen grundsätzlich der Mitbestimmung unterliegen.

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