Autor Thema: Erprobung auf Stufenlaufzeit anrechenbar  (Read 1216 times)

Lucky

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Erprobung auf Stufenlaufzeit anrechenbar
« am: 16.11.2020 12:04 »
Hallo ins Land,

ich habe mich innerhalb des Landes von einer Polizeibehörde zur anderen beworben, wurde genommen und am 1.4.2020 versetzt. Aus meiner vorherigen Tätigkeit war ich nach EG 9b Stufe 4 eingruppiert, die jetzige ist nach EG 11 bewertet und seit Stellenantritt am 1.4.2020 erhalte ich für die 6-monatige Erprobungsphase eine entsprechende Zulage für die Differenz zur EG 11 Stufe 3.
Nun aber meine Frage, ich soll einen Änderungsvertrag unterzeichnen und die Erprobungsphase soll nicht auf meine Stufenlaufzeit angerechnet werden, sodass ich dieses halbe Jahr verliere.

Ich habe mich ohne Einarbeitung unter äußerst erschwerten Bedingungen (Corona) in die höherwertigen Tätigkeiten reingearbeitet und halte das für nicht gerecht; ein externer Bewerber hätte zum 1.4.2020 einen Vertrag unterschrieben und alle Laufzeiten wären seitdem in vollem Gange.

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie das im TV-L geregelt ist? Der TV-ÖD in der 17. Änderungsfassung vom September 2019 regelt genau dies zugunsten der Beschäftigten (Protokollerklärung zu § 17 Abs. 4, 4a und 5)

Ich freue mich auf Euer Wissen - Danke

Lars73

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Antw:Erprobung auf Stufenlaufzeit anrechenbar
« Antwort #1 am: 16.11.2020 12:31 »
Der TV-L hat keine dem TVöD entsprechende Regelung. Das Vorgehen des Arbeitgebers ist tariflich korrekt. (Soweit denn die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten nicht missbräuchlich war.)