Autor Thema: Zulagen statt Höhergruppierung von E5 auf E6  (Read 1786 times)

Brandywine17

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Hallo,
ich bin in einer Behörde in Vollzeit als Sachbearbeiter E5 angestellt.
Vom 21.09.19 - 21.11.19 war ich 2 Monate Elternzeitvertretung eines Kollegen mit E6-Stelle.
Direkt im Anschluss wurde, dessen Kollegin schwanger (ebenfalls E6). Ich übernahm nahtlos deren Stelle.
Sie wird mindestens 2 Jahre die Elternzeit in Anspruch nehmen.

Mittlerweile kämpfe ich seit einem Jahr um eine Höhergruppierung zu E6. Erst hieß es, dass ich rückwirkend ab 01.09.20 die E6 bekomme. Dieser Zeitpunkt wurde gewählt, damit ich mit den Stufen keine Probleme bekomme.
Damit wäre ich einverstanden.
Jetzt will man mich mit einer Zulage abspeisen, bis die Kollegin irgendwann mal wieder da ist. Begründung:
Bei Höhergruppierung in E6 fange ich wieder in der Stufe 3 von vorne an. Wenn die Kollegin wieder da ist, falle ich in die E5 zurück und muss dort dann auch wieder in Stufe 3 beginnen.
Ist das rechtens?
Außerdem habe ich einmal gehört, dass eine Zulage nur ein halbes Jahr gezahlt werden kann? Stimmt das?

Danke für eine Antwort.

Spid

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Antw:Zulagen statt Höhergruppierung von E5 auf E6
« Antwort #1 am: 16.11.2020 11:08 »
Bei einer nur vorübergehenden Übertragung ergibt sich keine Höhergruppierung, es gibt stattdessen für die Dauer der vorübergehenden Übertragung, die durchaus Jahre oder Jahrzehnte umfassen kann, eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zu der Entgeltgruppe und Stufe, die sich bei dauerhafter Übertragung ergäbe.

Brandywine17

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Antw:Zulagen statt Höhergruppierung von E5 auf E6
« Antwort #2 am: 16.11.2020 11:14 »
Danke für die Antwort.
Dann müsste die Zulage aber ab dem Zeitpunkt der Übernahme der E6-Tätigkeiten gezahlt werden?

Spid

  • Gast
Antw:Zulagen statt Höhergruppierung von E5 auf E6
« Antwort #3 am: 16.11.2020 11:18 »
Ja.