Also eines ist glasklar. Wenn ich wegen Mobbing dienstunfähig geschrieben bin, muss dies in erheblichem Umfang vorliegen.
Falls eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erfolgen soll, dann ja auf gar keinen Fall in der selben Dienststelle/Abteilung/Referat/Gruppe/wasauchimmer.
Die Frage ist, welche Personen das Mobbing betrifft und wo diese ihren Dienst ausüben.
Vielleicht gibt es auch einen Weg der Versetzung zu einem anderen Dienstherren.