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Laufbahnbefähigung
Snooze:
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Erteilung der Laufbahnbefähigung. Diese kann gem. § 7 BLV durch die dort normierten Möglichkeiten erteilt werden. Zusätzlich sind die Laufbahnen in acht unterschiedliche Laufbahnen eingeteilt (§ 6 (2) BLV), die wiederum den Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes zugeordnet sind (§ 6 (1) BLV).
Ist es möglich, die Laufbahnbefähigung nur für eine Laufbahngruppe, bspw. für den höheren Dienst und nicht für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst o. ä., zu erteilen?
Danke.
Lars73:
Hilfreich wäre es etwas mehr zum Hintergrund der Frage zu erläutern. Wenn man die Laufbahnbefähigung für faktisch alle Laufbahnen feststellt müssten halt die Voraussetzungen dafür vorliegen. Allerdings besteht ja auch grundsätzlich keine Notwendigkeit dazu.
Snooze:
Hintergrund ist der Umstand, dass man den Zugang zu einer Laufbahn - und damit inbegriffen zu einem DP - mit der Begründung verweigert, es würde (lediglich) die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst und nicht die Laufbahnbefähigung zum höheren nichttechn. Dienst vorliegen ???. Der in Rede stehende DP ist ein DP für den die Laufbahnbefähigung zum höheren nichttechn. Dienst nachgewiesen sein muss...
Für mich stellt sich einzig die Frage, ob die Laufbahnbefähigung derart unspezifisch (hier: Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst) erteilen kann...
Lars73:
Wer hat diese Laufbahnbefähigung erteilt? Liegt denn objektiv die Befähigung zum nichttechnischen Dienst vor?
Wenn ich es richtig verstanden habe ist der Stand so
Die Behörde sagt, die nötige Laufbahnbefähigung liegt nicht vor. Es mag eine andere des hD vorliegen. Bzw. dies liegt vor. Welche Laufbahn es wäre kann dabei offen bleiben. Es ist ja keine Bestätigung der Laufbahnbefähigung sondern das verneinen der hier konkret nötigen Laufbahnbefähigung.
Snooze:
--- Zitat von: Lars73 am 16.11.2020 12:20 ---Wer hat diese Laufbahnbefähigung erteilt? Liegt denn objektiv die Befähigung zum nichttechnischen Dienst vor?
Wenn ich es richtig verstanden habe ist der Stand so
Die Behörde sagt, die nötige Laufbahnbefähigung liegt nicht vor. Es mag eine andere des hD vorliegen. Bzw. dies liegt vor. Welche Laufbahn es wäre kann dabei offen bleiben. Es ist ja keine Bestätigung der Laufbahnbefähigung sondern das verneinen der hier konkret nötigen Laufbahnbefähigung.
--- End quote ---
Ich zitiere mal aus einem Bescheid:
„Entgegen Ihrem Vortrag wurde Ihnen nicht die von Ihnen begehrte Laufbahnbefähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst, sondern die Befähigung für den höheren Dienst zuerkannt.“
M. E. ist das völliger Blödsinn.
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