Autor Thema: Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG  (Read 6237 times)

Fragmon

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Hallo Community,

wenn ein Beschäftigter aufgrund des noch fehlenden Masterabschlusses gemäß Nr. 1 Abs. 4 TV-L in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert wird (E 12 TV-L) und einen Monat später das Studium erfolgreich abschließt, liegen die Voraussetzungen für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L vor. Muss nun zwingend eine Zuordnung zur Stufe 2 TV-L erfolgen oder handelt es sich in diesem Falle um keine Höhergruppierung?

AndreasG

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #1 am: 16.11.2020 15:28 »
Wenn es eine Stelle ist die nach TV-L 13 eingruppiert ist wird man doch nicht höhergruppiert sondern landet in der korrekten Stufe.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #2 am: 16.11.2020 15:32 »
Das ist die Frage. In der Entgeltordnung steht, dass man in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert ist. Nach Erwerb des Zeugnisses müsste dann eine Neueingruppierung erfolgen. Eine Neueingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe wird aber als Höhergruppierung verstanden.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #3 am: 16.11.2020 15:35 »
und dann kommt man mindestens in die Stufe 2

Würde ich auch so sehen.

Spid

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #4 am: 16.11.2020 15:36 »
Es ist eine Höhergruppierung und führt mindestens in Stufe 2. Der Tarifwortlaut ist doch eindeutig: Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen  Stufe  zugeordnet,  in  der  sie  mindestens  ihr  bisheriges  Tabellenentgelt  erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2. Die TVP haben nicht danach unterschieden, warum die Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe erfolgt.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #5 am: 16.11.2020 22:18 »
Ja, ich habe es genauso gesehen, wollte nur noch einmal nachfragen, ob ich etwas übersehen habe. Praktisch finde ich es schlecht umgesetzt. Man will Absolventen eher einstellen, weil die Hochschule mehrere Monate braucht ein Zeugnis zu drucken und der AG wird dann sogar noch bestraft, da er dann nach einem Monat Stufe 2 zahlen muss. So wartet man doch natürlich lieber auf das Zeugnis. Hat zur Folge, der Arbeitsplatz ist unbesetzt und der Absolvent muss warten.

Spid

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #6 am: 16.11.2020 22:37 »
Praktisch ist es ein hausgemachtes Problem - oder besteht Grund zur Annahme, daß die Zeit des Wartens wesentlich oder überhaupt die Wertigkeit der Fähigkeiten beeinflusst oder zu wesentlichen anderen Erfahrungen führt als jenen, die bislang im Studium erworben wurden? Wenn nicht, würde ich ja davon ausgehen, daß derjenige aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und seinen Erfahrungen die Tätigkeiten ausübt.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #7 am: 16.11.2020 22:52 »
Nein, aber wenn jemand nachweislich HS Absolvent ohne einschlägige Berufserfahrung ist und demnach in die Stufe 1 kommen sollte und dann aufgrund dieser Regelung nach zwei Monaten in Stufe 2 aufsteigt, ist das befremdlich und sorgt, bei auf Finanzen schauende öffentliche Arbeitgeber, dafür, dass man wartet bis man direkt in die E13 eingruppieren kann ohne die Zwangshöherstufung.

Oder sprichst du die Eingruppierung als sonstigen Beschäftigten, für die Zeit bis zum Studium, an?

Edit: ja nach erneutem lesen deiner Nachricht trifft zweiteres zu.

Spid

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #8 am: 16.11.2020 23:10 »
Bingo.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #9 am: 17.11.2020 07:32 »
Nein, aber wenn jemand nachweislich HS Absolvent ohne einschlägige Berufserfahrung ist und demnach in die Stufe 1 kommen sollte und dann aufgrund dieser Regelung nach zwei Monaten in Stufe 2 aufsteigt, ist das befremdlich und sorgt, bei auf Finanzen schauende öffentliche Arbeitgeber, dafür, dass man wartet bis man direkt in die E13 eingruppieren kann ohne die Zwangshöherstufung.

Oder sprichst du die Eingruppierung als sonstigen Beschäftigten, für die Zeit bis zum Studium, an?

Edit: ja nach erneutem lesen deiner Nachricht trifft zweiteres zu.
Aber natürlich wird durch die Aushändigung der Urkunde die Fähigkeiten der Person durch Handauflegen gesteigert.  8)

Fragmon

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #10 am: 17.11.2020 08:32 »
Nein, aber wenn jemand nachweislich HS Absolvent ohne einschlägige Berufserfahrung ist und demnach in die Stufe 1 kommen sollte und dann aufgrund dieser Regelung nach zwei Monaten in Stufe 2 aufsteigt, ist das befremdlich und sorgt, bei auf Finanzen schauende öffentliche Arbeitgeber, dafür, dass man wartet bis man direkt in die E13 eingruppieren kann ohne die Zwangshöherstufung.

Oder sprichst du die Eingruppierung als sonstigen Beschäftigten, für die Zeit bis zum Studium, an?

Edit: ja nach erneutem lesen deiner Nachricht trifft zweiteres zu.
Aber natürlich wird durch die Aushändigung der Urkunde die Fähigkeiten der Person durch Handauflegen gesteigert.  8)

Was willst damit sagen? Leider ist das kein konstruktiver Kommentar

AndreasG

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #11 am: 17.11.2020 08:35 »
Ist es nicht so dass der Arbeitgeber sich hier selbst einen Bock schießt?

Er hätte den Absolventen mit bestandenem Studium ja auch in die korrekte EG eingruppieren können und einfach die Vorlage der Urkunde innerhalb einer gesetzten Frist unter Androhung einer Probezeitkündigung verlangen können.

Stattdessen will man Geld sparen - und zahlt dann letztlich mehr.

Mein Mitleid mit dem Arbeitgeber der neuen Mitarbeitern wegen Formalitäten ans Geld will hällt sich da echt in Grenzen.

Zumal man das bestandene Studium durch Vorlage der Leistungsnachweise und Einsicht in die Prüfungsordnung zweifelsfrei feststellen ließe wenn denn ein Fünkchen Flexibilität in der PA existieren würde.

Bei mir hat es zb zwischen Notenbekanntgabe der Abschlussarbeit und dem Zeitpunkt an dem mir die Abschlussurkunde vorgelegen hat fast 4 Monate gedauert...

Für diese Zeit für die gleiche Arbeit weniger Gehalt zu bekommen nur weil das Prüfungsamt die Urkunde aus italienischem Marmor meißeln will der erst von Jungfrauen zu Fuß über die Alpen getragen werden muss... da wäre ich aus Arbeitnehmersicht auch nicht glücklich gewesen.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #12 am: 17.11.2020 09:07 »
Eine Eingruppierung  in eine E13 ist aber "grundsätzlich" nicht möglich. Nur mithilfe des sonstigen Beschäftigten, der hier nicht beachtet wurde.

Eine E13 Stufe 1 ist vollkommen legitim und war das Ziel der Behörde, doch diese Eingruppierung ist ohne den wissenschaftlichen Hochschulabschluss (wenn man den sonstigen B nicht bedenkt) verwehrt. Es geht niemanden ums sparen oder ausbeuten, jedoch war der zeitnahe Aufstieg in Stufe 2 bei einem Berufsanfänger befremdlich.

Ein vorläufiges Zeugnis hätte ausgereicht, aber die Hochschule erstellt keins.

AndreasG

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #13 am: 17.11.2020 09:22 »
Eine Eingruppierung  in eine E13 ist aber "grundsätzlich" nicht möglich. Nur mithilfe des sonstigen Beschäftigten, der hier nicht beachtet wurde.

Eine E13 Stufe 1 ist vollkommen legitim und war das Ziel der Behörde, doch diese Eingruppierung ist ohne den wissenschaftlichen Hochschulabschluss (wenn man den sonstigen B nicht bedenkt) verwehrt. Es geht niemanden ums sparen oder ausbeuten, jedoch war der zeitnahe Aufstieg in Stufe 2 bei einem Berufsanfänger befremdlich.

Ein vorläufiges Zeugnis hätte ausgereicht, aber die Hochschule erstellt keins.

Wenn ich alle Leistungsnachweise vorlegen kann ist klar, dass das Studium bestanden ist.

Die Urkunde ist eine reine Formalität.

Das Abschlussdatum des Studiums ist auch nicht das Datum an dem das Zeugnis den Drucker verlässt sondern das Datum des letzten notwendigen Leistungsnachweises.

Von daher finde ich die Meinung "erst wenn das Zeugnis vorliegt können wir in der eigentlichen Stufe eingruppieren" ... nunja... extrem unflexibel.

Und ein vorläufiges Zeugnis wird von so gut wie keiner Hochschule ausgestellt weil es vom Aufwand her keinen wirklichen Unterschied zum Abschlusszeugnis macht.


Fragmon

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #14 am: 17.11.2020 09:34 »
Es gibt Hochschulen, die erstellen eine Leistungsübersicht mit der voraussichtlichen Endnote, die vom Prüfungsamt und nicht von den Rektoren unterzeichnet werden kann. Diese kann man mit zugedrücktem Auge nehmen. Es macht schon einen Unterschied, ob ein PA eine Leistungsübersicht mit Endnote ausdruckt oder die Hochschule ein Zeugnis mit elendig langer Zeichnungsleiste erstellt.

Ich möchte mich auch nicht darüber streiten, wann nun ein akademischer Abschluss vorliegt. Für mich gilt es mit Datum des Zeugnisses, d.h. der verbindlichen Bestätigung durch die Unterschrift des Bevollmächtigten (Rektor etc.) /Vertreters der Hochschule, dass alle Leistungsnachweise vorliegen.

"Von daher finde ich die Meinung "erst wenn das Zeugnis vorliegt können wir in der eigentlichen Stufe eingruppieren" ... nunja... extrem unflexibel."
Das mag sein. Du kannst mir aber gerne eine Lösung ohne den sonstigen Beschäftigten nennen.