Autor Thema: Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG  (Read 6257 times)

AndreasG

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #15 am: 17.11.2020 09:42 »
"Von daher finde ich die Meinung "erst wenn das Zeugnis vorliegt können wir in der eigentlichen Stufe eingruppieren" ... nunja... extrem unflexibel."
Das mag sein. Du kannst mir aber gerne eine Lösung ohne den sonstigen Beschäftigten nennen.

Vorlage der gesiegelten Leistungsnachweise durch den Bewerber + Blick in die Prüfungsordnung der Hochschule durch die Personalabteilung.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #16 am: 17.11.2020 09:56 »
Nur weil das Dokument gesiegelt ist, ist es kein Abschlusszeugnis. Ich habe auch mal wahllos eine PO angeschaut:

§ 24 Zeugnis, Masterurkunde und Diploma Supplement
(1) Über die bestandene Masterprüfung erhält der Student innerhalb eines Monats nach Beendigung des Studiums ein Zeugnis.
(2) Das Zeugnis enthält den Namen, das Geburtsdatum
sowie den Geburtsort des Studenten und bezeichnet den abgeschlossenen Studiengang. Es weist neben der Gesamtnote die Notenpunkte und Noten der Modulprüfungen und die erreichten ECTS-Leistungspunkte aus. Angerechnete Modulprüfungen und ECTS-Leistungspunkte sind entsprechend § 18 Absatz 7 zu kennzeichnen. Das Zeugnis enthält außerdem die in der Masterarbeit und ihrer Verteidigung erzielten Notenpunkte und Noten sowie die Themen der Projektarbeit und der Masterarbeit. Das Zeugnis weist den erreichten ECTS-Grad, die im jeweiligen Absolventenjahrgang ermittelte Platznummer und den arithmetischen Mittelwert der Notenpunkte des Absolventenjahrgangs aus. Das Zeugnis wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und trägt das Datum des Tages, an dem die Gesamtnote der Masterprüfung schriftlich bekannt gegeben wurde.
(4) Mit dem Zeugnis und dem Diploma Supplement wird eine Urkunde über die Verleihung des Mastergrades (Masterurkunde) mit dem Datum des Zeugnisses ausgehändigt. Die Masterurkunde wird vom Rektor unterzeichnet und mit dem Siegel  versehen.

Eine gesiegelte Leistungsübersicht die von einem Mitarbeiter des PA erstellt und eventuell ohne Unterschrift gedruckt wurde erfüllt m.E. nach nicht die Anforderungen.

AndreasG

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #17 am: 17.11.2020 09:59 »
Natürlich erfüllen Leistungsnachweise nicht die Vorraussetzung eines Zeugnisses.

Aber ein Zeugnis wird ausgestellt (genauer muss ausgestellt werden) sofern die Voraussetzungen die die Prüfungsordnung dafür stellt erfüllt werden.

Kann ein Bewerber nachweisen dass er die Voraussetzung für die Erteilung des Abschlusszeugnisses erfüllt, dann ist das fehlende Zeugnis nur eine reine Formalität die in meinen Augen definitiv keinen Gehaltsabschlag rechtfertigt.

Spid

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #18 am: 17.11.2020 10:05 »
Das tarifliche Merkmal ist nicht „wer ein Zeugnis über ein wissenschaftliches Hochschulstudium vorlegen kann“.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #19 am: 17.11.2020 10:10 »
Dessen bin ich mir bewusst. Ich kann mittlerweile auch den Standpunkt vertreten, dass ein Leistungsnachweis über alle abgeschlossenen Prüfungen als Erfüllung gelten kann. Aber dafür muss dann auch die Masterarbeit bereits bewertet sein.

Ein anderer Fall, der nichts mit dem Sachverhalt zu tun hat, ist, wenn die Masterarbeit abgegeben, aber noch nicht bewertet wurde.

AndreasG

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #20 am: 17.11.2020 10:20 »
Dessen bin ich mir bewusst. Ich kann mittlerweile auch den Standpunkt vertreten, dass ein Leistungsnachweis über alle abgeschlossenen Prüfungen als Erfüllung gelten kann. Aber dafür muss dann auch die Masterarbeit bereits bewertet sein.

Ein anderer Fall, der nichts mit dem Sachverhalt zu tun hat, ist, wenn die Masterarbeit abgegeben, aber noch nicht bewertet wurde.

Definitiv. Denn wenn die Masterarbeit nur abgegeben ist ist die Prüfungsleistung noch nicht nachweislich erbracht.

Sobald aber alle Nachweise vorliegen finde ich die Vorgehensweise, den Bewerber nur weil das Zeugnis noch nicht ausgestellt wurde mit einem geringeren Gehalt zu entlohnen sehr grenzwertig.

Und natürlich macht es für die Personalabteilung mehr Arbeit die Leistungsnachweise und die Prüfungsordnung zu sichten als nur einen Blick auf die Abschlussurkunde zu werfen.

Aber wir reden hier auch nicht über eine Zusatzbelastung die man nicht von den Mitarbeitern der PA verlangen könnte...

Spid

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #21 am: 17.11.2020 10:29 »
Durchaus. Der weitaus häufigere Fall ist, daß die Hochschule das Zeugnis zwar fertig hat, es aber erst in einer Zeremonie übergeben oder danach abholen lassen möchte. Ich habe seiner Magnifizenz seinerzeit geschrieben, ob ich seinem peinlichen Geltungsdrang im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes abhelfen lassen solle oder ob er einsichtig sei und die Verwaltung anwiese, mir mein Zeugnis unverzüglich auszuhändigen. Er hat sich innerhalb der gesetzten Frist für letzteres entschieden.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #22 am: 17.11.2020 11:03 »
Nein, aber wenn jemand nachweislich HS Absolvent ohne einschlägige Berufserfahrung ist und demnach in die Stufe 1 kommen sollte und dann aufgrund dieser Regelung nach zwei Monaten in Stufe 2 aufsteigt, ist das befremdlich und sorgt, bei auf Finanzen schauende öffentliche Arbeitgeber, dafür, dass man wartet bis man direkt in die E13 eingruppieren kann ohne die Zwangshöherstufung.

Oder sprichst du die Eingruppierung als sonstigen Beschäftigten, für die Zeit bis zum Studium, an?

Edit: ja nach erneutem lesen deiner Nachricht trifft zweiteres zu.
Aber natürlich wird durch die Aushändigung der Urkunde die Fähigkeiten der Person durch Handauflegen gesteigert.  8)

Was willst damit sagen? Leider ist das kein konstruktiver Kommentar
Was ich damit sagen will, ist, dass für mich der Mitarbeiter der nur noch auf diese Formalie der Urkundenaushändigung wartet ganz klar in der EG 13 als sB eingruppiert IST.
Und die Eingruppierung in der EG12 mEn eine falsche ist.
Aber wenn der AG es so machen will, dann soll er entweder 1 Monat auf den MA warten oder nach einem Monat HG machen inkl. Stufen Aufschlag.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #23 am: 17.11.2020 11:10 »
Ein anderer Fall, der nichts mit dem Sachverhalt zu tun hat, ist, wenn die Masterarbeit abgegeben, aber noch nicht bewertet wurde.
In meinem persönlichen Fall wurde die Diplomarbeit abgegeben, am folgenden Tag vom Professor eine Bestätigung darüber ausgestellt wurde, dass der Diplomand bestanden hat, Note aber noch nicht feststeht und am Tag 4 der Diplomand seinen AV unterzeichnet hat.
Geht doch!

Fragmon

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #24 am: 17.11.2020 11:10 »
Das stimmt. Es ist die Frage, ob ein Arbeitsgericht genauso denkt, wann die tarifliche Voraussetzung erfüllt ist, wenn in der Prüfungsordnung keine Angaben getroffen werden, wann das Studium beendet ist sondern einzig die Formulierung enthalten ist, dass das Masterstudium mit Aushändigung des  Zeugnisses beendet ist // nach Ableistungen aller Prüfungen ein Zeugnis zu erstellen ist.

Vermutlich wird es das so ähnlich auslegen.

Alternative man löst den Vertrag (E12) auf und schließt einen neuen Arbeitsvertrag (E13).

Spid

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #25 am: 17.11.2020 11:15 »
Das funktioniert ja nur, wenn man eine zumindest kurze rechtliche Unterbrechung einbaut, ansonsten ist es rechtsmißbräuchlich.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #26 am: 17.11.2020 11:15 »
Das mag sein. Du kannst mir aber gerne eine Lösung ohne den sonstigen Beschäftigten nennen.
Einstellen mit EG12 vergüten und dann seinen Eingruppierungsirrtum korrigieren und die fehlerhafte EG12 zu einer EG13 rückwirkend anerkennen (da jetzt ja klar ist, dass der MA ein sB zum Einstellungszeitpunkt war), womit es keine HG ist und Stufe 2 nicht notwendig wird.

Frage: Mit welcher Begründung soll er in diesem Monat nicht sB sein?
Weil er durch die Urkunde oder durch 1 monatigen reifen plötzliche andere Befähigungen hat?
Das tarifliche Merkmal ist nicht „wer ein Zeugnis über ein wissenschaftliches Hochschulstudium vorlegen kann“.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #27 am: 17.11.2020 11:17 »
Das funktioniert ja nur, wenn man eine zumindest kurze rechtliche Unterbrechung einbaut, ansonsten ist es rechtsmißbräuchlich.

Zählt eine juristische Sekunde als kurze Unterbrechung ;-)

Spid

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #28 am: 17.11.2020 11:27 »
Man begibt sich da grundsätztlich auf dünnes Eis - ich könnte mir vorstellen, daß sogar ein Tag noch rechtsmißbräuchlich wäre.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung nächstniedrigere Entgeltgruppe - HG
« Antwort #29 am: 17.11.2020 11:31 »
Was ist aber die Konsequenz bzw. was will der Kläger gewinnen wenn jemand er auf Rechtsmissbräuchlichkeit des Vertrages klagt. Dann ist der Vertrag nichtig. Der ALV wurde bereits unterschrieben.