Die übliche Formulierungen wie „Der Arbeitnehmer ist in Entgeltgruppe 7 eingruppiert“ ist regelmäßig von lediglich deklaratorischer Bedeutung.
In der Niederschrift nach dem Nachweisgesetz steht noch "Die tariflichen Vorschriften über die Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung bleiben unberührt. Dem Arbeitgeber ist es unbenommen, den Beschäftigten aus dienstlichen/betrieblichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen."
Hat ja aber mit meinem Fall nichts zutun. Ich wurde ja nicht einer anderen Tätigkeit zugewiesen o.Ä. Dort steht eben auch, dass ich als Verwaltungsfachangestellte beschäftigt werden und die Angabe des Dienstortes.
Wie gesagt, sonst steht dort nichts davon, dass ich probeweise oder zur Bewährung auf eine Stelle gesetzt werde.