Autor Thema: Weniger Geld in der Probezeit?  (Read 10053 times)

Moonlight

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Weniger Geld in der Probezeit?
« am: 16.11.2020 17:20 »
Hallo zusammen,

ich bin seit nun 6 Monaten in einer Kommune angestellt. Meine Tätigkeit entspricht der Entgeltgruppe 9a, allerdings wurde mir beim Vorstellungsgespräch mitgeteilt, dass ich während der Probezeit peu à peu mehr Gehalt erhalte. Dies wurde damit begründet, dass ich anfangs ja nicht so viel Erfahrung haben werde. Da ich den Job wollte, habe ich okay gesagt. Als der Arbeitsvertrag dann ankam, stand dort, dass ich mit der EG 7 eingestellt werde. Dass ich stufenweise mehr Geld bekommen sollte, wurde nicht schriftlich festgehalten.

Nun ist es so, dass die Probezeit grade vorbei ist und ich nun natürlich auch meiner Tätigkeit nach vergütet werden möchte. Außerdem habe ich nun auch in Erfahrung gebracht, dass das mit dem „weniger Geld in der Probezeit“ so gar nicht rechtens ist, da ich von Anfang an eine Stelle bekleide, die nach EG9a vergütet wird.

Ich möchte hier noch einmal gerne in Erfahrung bringen, ob jemand was ähnliches erlebt hat und wie ich diese Sache am besten angehen kann. Ist es sinnvoll, direkt einen Anwalt einzuschalten? (Die Kollegen sagten bereits, dass die Personalabteilung sehr schwierig ist).

Vielen Dank im Voraus.

newT

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #1 am: 16.11.2020 17:28 »
Wurden dir wechselnde Aufgaben übertragen? Eine Aufgabenübertragung kann von jemandem erfolgen, der im Namen des Arbeitgebers Verträge schließen darf.
Wenn sich an deinen übertragenen Aufgaben seit der Einstellung nichts geändert hat, du aber unterschiedliches Entgelt hierfür kassiert hast, ist man hier definitiv nicht korrekt mit dir umgegangen.
Selbst wenn ein Steigerung des Entgeldes vertraglich festgehalten worden wäre, wäre dies vollkommen unbeachtlich, da du stets anhand der dir übertragenen Aufgaben eingruppiert bist.

Spid

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #2 am: 16.11.2020 17:30 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Sofern Dir von Beginn an eine auszuübende Tätigkeit übertragen worden ist, die zu Deiner Eingruppierung in E9a führt, warst Du seit Beginn der Beschäftigung in E9a eingruppiert - und hattest Anspruch auf das entsprechende Entgelt. Dieses sollte zeitnah geltend gemacht werden, da Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist 6 Monate nach Fälligkeit verfallen - die in der Geltendmachung enthaltene Zahlungsaufforderung an den Schuldner sollte unter Fristsetzung - 2 Wochen scheinen angemessen - erfolgen. Nach Fristablauf dann Eingruppierungsfeststellungsklage und Lohnklage erheben sowie Strafanzeige wegen Betrugs stellen. Auf das vorgerichtliche Geplänkel kann auch verzichtet werden.

Moonlight

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #3 am: 16.11.2020 23:32 »
@newT

Ich habe keine wechselnden Aufgaben übertragen bekommen. Ich bin noch in der Einarbeitung. Alle anderen Kollegen erhalten ihr Entgelt nach EG 9a, nur ich nicht. Wie gesagt, mit der Begründung, ich müsste eingearbeitet werden und könne daher nicht sofort alle Aufgaben erledigen.


@Spid

Wie bereits oben erwähnt; alle Kollegen, die dort die gleiche Tätigkeit wie ich ausüben, erhalten ihr Entgelt nach EG 9a.

Spid

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #4 am: 17.11.2020 00:18 »
Angesichts der aufgrund der Sachverhaltsschilderung anzunehmenden Qualität des AG hielte ich seine durch Entgeltzahlung ausgedrückte Rechtsmeinung zur Eingruppierung anderer jetzt nicht wirklich für eine zuverlässige Maßschnur zur Einschätzung der Eingruppierung.

Kat

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #5 am: 17.11.2020 07:54 »
Wenn Dir nicht alle Aufgaben übertragen wurden, was Du ja selbst schreibst, ist es durchaus möglich, dass Du niederiger eingruppiert bist.

Spid

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #6 am: 17.11.2020 08:23 »
Das wurde nicht geschildert. Der TE schilderte, der AG habe begründet, er könne noch nicht alle Tätigkeiten ausüben. Das ist tariflich unbeachtlich.

Moonlight

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #7 am: 18.11.2020 10:02 »
Haltet euch fest; ich komme mit neuen Nachrichten  ;D

Ich habe mich schriftlich an die Personalabteilung gewandt und eine Antwort erhalten, die mich von Hocker gehauen hat.

In dieser Antwort heißt es, dass ich zunächst in die EG8 eingruppiert werden soll und nach weiteren 6 Monaten, sofern die Leistungen stimmen (!) dann die Höhergruppierung in die EG 9a erfolgt.

Lt. Stellenausschreibung habe ich mich aber auf eine EG 9a Stelle beworben. Da stand nichts von „sofern die Leistungen stimmen“. Scheint so, als müsste ich mir tatsächlich anwaltlichen Beistand holen.

Organisator

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #8 am: 18.11.2020 10:13 »
Hat sich die Personalabteilung irgendwie dazu ausgelassen, dass deine Tätigkeiten sich ändern? Oder gibt es irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass dir im Laufe der Zeit veränderte Tätigkeiten übertragen wurden / werden?

was_guckst_du

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #9 am: 18.11.2020 10:19 »
...für fehlende Erfahrung gibt es Erfahrungsstufen...

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bastel

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #10 am: 18.11.2020 10:48 »
Ich würde mich bedanken und freundlich nachfragen, ob sich die Tätigkeiten dann in einem halben Jahr ändern.

Moonlight

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #11 am: 18.11.2020 10:50 »
Hat sich die Personalabteilung irgendwie dazu ausgelassen, dass deine Tätigkeiten sich ändern? Oder gibt es irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass dir im Laufe der Zeit veränderte Tätigkeiten übertragen wurden / werden?

Nein, gar nicht. Es heißt nur, dass eine Höhergruppierung in die EG 9a erfolgt, sofern die Leistungen stimmen. Ich weiß ja selbst, dass ich alle Tätigkeiten, die meine Kollegen machen, selbst auch ausübe. Wir machen alle denselben Job, dieselbe Tätigkeit.

Spid

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #12 am: 18.11.2020 11:10 »
Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich, es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

WasDennNun

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #13 am: 18.11.2020 11:25 »
Hat sich die Personalabteilung irgendwie dazu ausgelassen, dass deine Tätigkeiten sich ändern? Oder gibt es irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass dir im Laufe der Zeit veränderte Tätigkeiten übertragen wurden / werden?

Nein, gar nicht. Es heißt nur, dass eine Höhergruppierung in die EG 9a erfolgt, sofern die Leistungen stimmen. Ich weiß ja selbst, dass ich alle Tätigkeiten, die meine Kollegen machen, selbst auch ausübe. Wir machen alle denselben Job, dieselbe Tätigkeit.
Wirst du jetzt nach EG8 Stufe 1 bezahlt?
Falls sie dir dann ab Monat 7, weil die Leistung stimmt, EG9a zahlen, dann fordere aber gleich ein, dass sie dir 9a Stufe 2 auszahlen, da ja eine Höhergruppierung stattgefunden hat  ;D
(dann haben sie 6 Moante 160€ gespart und zahlen die nächsten 6 halt 200 druff.

Könnte ein Eigentor werden für die.....


BTW:
Ist eine probeweise Übertragung eigentlich im TVöD/(oder TV-L, bitte verzeiht die Forensübergreifende Frage) eigentlich erlaubt?
Führen auf Probe ja, aber vorübergehende Übertragung zur Erprobung?? Geht das?

Spid

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #14 am: 18.11.2020 11:32 »
Die Erprobung ist ein anerkannter Grund für eine vorübergehende Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit - in allen vier Tarifregimen. Soweit es sich um einen Sachverhalt handelt, der die Voraussetzungen der Führung auf Probe erfüllt, hielte ich dann, wenn die Führung auf Probe zu einem für den TB günstigeren Ergebnis führte, die Anwendung der vorübergehenden Übertragung i.S.d. §14 des jeweiligen Tarifregimes für rechtsmißbräuchlich.