Autor Thema: Weniger Geld in der Probezeit?  (Read 10067 times)

Bastel

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #15 am: 18.11.2020 12:01 »
Falls sie dir dann ab Monat 7, weil die Leistung stimmt, EG9a zahlen, dann fordere aber gleich ein, dass sie dir 9a Stufe 2 auszahlen, da ja eine Höhergruppierung stattgefunden hat  ;D

Kommt man im TVÖD auch bei einer Höhergruppierung in (mindestens) Stufe 2? Dachte das wäre nur im TVL.

Spid

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #16 am: 18.11.2020 12:03 »
Ja.

Moonlight

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #17 am: 18.11.2020 18:25 »
Die Erprobung ist ein anerkannter Grund für eine vorübergehende Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit - in allen vier Tarifregimen. Soweit es sich um einen Sachverhalt handelt, der die Voraussetzungen der Führung auf Probe erfüllt, hielte ich dann, wenn die Führung auf Probe zu einem für den TB günstigeren Ergebnis führte, die Anwendung der vorübergehenden Übertragung i.S.d. §14 des jeweiligen Tarifregimes für rechtsmißbräuchlich.

Vorrübergehend definitiv nicht. Das müsste doch irgendwo stehen, oder? Also, dass mir die Tätigkeiten vorrübergehend übertragen wurden?

Spid

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #18 am: 18.11.2020 18:49 »
Definitiv. Eine Tätigkeit muß im Vorhinein ausdrücklich lediglich vorübergehend übertragen worden sein, damit es sich lediglich um eine vorübergehend auszuübende Tätigkeit handelt.

Moonlight

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #19 am: 18.11.2020 19:14 »
Definitiv. Eine Tätigkeit muß im Vorhinein ausdrücklich lediglich vorübergehend übertragen worden sein, damit es sich lediglich um eine vorübergehend auszuübende Tätigkeit handelt.

In meinem Arbeitsvertrag steht nur, dass ich in der Entgeltgruppe 7 eingruppiert bin und auf unbestimmte Zeit eingestellt werde. Im Übrigen wird auf den TVöD verwiesen.

Spid

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #20 am: 18.11.2020 19:19 »
Die übliche Formulierungen wie „Der Arbeitnehmer ist in Entgeltgruppe 7 eingruppiert“ ist regelmäßig von lediglich deklaratorischer Bedeutung.

Moonlight

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #21 am: 18.11.2020 19:52 »
Die übliche Formulierungen wie „Der Arbeitnehmer ist in Entgeltgruppe 7 eingruppiert“ ist regelmäßig von lediglich deklaratorischer Bedeutung.

In der Niederschrift nach dem Nachweisgesetz steht noch "Die tariflichen Vorschriften über die Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung bleiben unberührt. Dem Arbeitgeber ist es unbenommen, den Beschäftigten aus dienstlichen/betrieblichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen."

Hat ja aber mit meinem Fall nichts zutun. Ich wurde ja nicht einer anderen Tätigkeit zugewiesen o.Ä. Dort steht eben auch, dass ich als Verwaltungsfachangestellte beschäftigt werden und die Angabe des Dienstortes.

Wie gesagt, sonst steht dort nichts davon, dass ich probeweise oder zur Bewährung auf eine Stelle gesetzt werde.

Moonlight

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #22 am: 18.11.2020 19:56 »
Hat sich die Personalabteilung irgendwie dazu ausgelassen, dass deine Tätigkeiten sich ändern? Oder gibt es irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass dir im Laufe der Zeit veränderte Tätigkeiten übertragen wurden / werden?

Nein, gar nicht. Es heißt nur, dass eine Höhergruppierung in die EG 9a erfolgt, sofern die Leistungen stimmen. Ich weiß ja selbst, dass ich alle Tätigkeiten, die meine Kollegen machen, selbst auch ausübe. Wir machen alle denselben Job, dieselbe Tätigkeit.
Wirst du jetzt nach EG8 Stufe 1 bezahlt?
Falls sie dir dann ab Monat 7, weil die Leistung stimmt, EG9a zahlen, dann fordere aber gleich ein, dass sie dir 9a Stufe 2 auszahlen, da ja eine Höhergruppierung stattgefunden hat  ;D
(dann haben sie 6 Moante 160€ gespart und zahlen die nächsten 6 halt 200 druff.

Könnte ein Eigentor werden für die.....

Ich bin aufgrund meiner vorherigen Beschäftigung bereits in der Stufe 3. Also derzeit EG 7, Stufe 3. Danach werde ich auch bezahlt. Wie gesagt, meine Kollegen bekommen alle aufgrund der Tätigkeit die EG 9a. Ich verstehe auch gar nicht, wie das begründert wird. Ich meine spätestens bei einem Antrag auf Überprüfung der Entgeltgruppe sollte doch klar sein, dass es sich hierbei um eine EG 9a handelt.

Spid

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #23 am: 18.11.2020 20:01 »
Es gibt keinen „Antrag auf Überprüfung der Entgeltgruppe“. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

MrRossi

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #24 am: 19.11.2020 08:30 »
Formell nicht, aber warum sollte es dieses Gesuch nicht geben? Sobald jemand den Wunsch hat kann er doch sonstwas beantragen. Ein Heiratsantrag ist doch nichts anderes :)
Dass es sich um ein unwirksames Rechtsmittel handelt bleibt ja unberührt, jedoch hat sich immer wieder gezeigt, dass manche AG dem Antrag nachkommen. Und dass es richtigerweise ein Gesuch um Überprüfung der gebildeten Meinung zur Eingruppierung ist, ist eh nicht relevant.

Spid

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #25 am: 19.11.2020 08:38 »
Dann kann man aber auch gleich einen rechtswirksamen Antrag beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

MrRossi

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #26 am: 19.11.2020 08:56 »
Hierzu müsste man Willens sein ein sonst ungestörtes gutes Verhältnis eventuell zu zerstören. Aber nicht jedem ist ein gutes Miteinander wichtig. Zudem kann man das nicht von Zuhause oder Arbeitsplatz aus erledigen.

Spid

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #27 am: 19.11.2020 09:05 »
Klar kann man das. Zudem ist das Verhältnis durch die - möglicherweise sogar kriminelle - Handlungsweise des AG ja gestört, während eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung eine solche Störung eben gerade nicht darstellt.

MrRossi

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #28 am: 19.11.2020 10:34 »
Da haben wir eben grundverschiedene Meinungen zu Strategien von Konfliktlösungen und wie wir wissen auch eine andere Schwelle etwas eskalieren lassen zu wollen.

Spid

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Antw:Weniger Geld in der Probezeit?
« Antwort #29 am: 19.11.2020 10:44 »
Welche Eskalation? Die Steigerung eines mutmaßlich kriminellen Verhaltens wäre ja wohl nicht, dieses vor einem Gericht anzugreifen, sondern mit einer Autobombe oder der Hinrichtung eines Handlangers zu reagieren. Derlei habe ich nicht vorgeschlagen.