Autor Thema: Jahressonderzahlung  (Read 3024 times)

kk89nrw

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Jahressonderzahlung
« am: 17.11.2020 13:46 »
Hallo zusammen,

wir haben folgende Frage: Meine Frau ist seit Dezember 2019 im Beschäftigungsverbot wg. Schwangerschaft (Arbeiten beide im Rettungsdienst).
Geboren wurde unser kleiner am 03.08.20 - Demnach ist sie jetzt in Elternzeit.
Besteht für sie der volle Anspruch auf die Jahressonderzahlung im November? Normal werden ja der Juli / August / September zugrunde gelegt. Jetzt haben wir aber auch gelesen das es bei einem Beschäftigungsverbot nicht gekürzt werden darf. Wisst ihr da etwas mehr drüber?

Solltet ihr noch weiter Informationen benötigen, einfach Bescheid geben.

Vielen Dank vorab!

Lars73

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 17.11.2020 14:00 »
Es besteht Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung. (Im Jahr der Geburt erfolgt keine Kürzung. Zeiten von Beschäftigungsverbot wären sowieso unschädlich.)

kk89nrw

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 17.11.2020 14:03 »
Was wird dann zugrunde gelegt? Das normale Tabellenentgeld?
Sie hat ja während des Beschäftigungsverbotes das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor Schwangerschaftsei tritt bekommen.

Glücklisch

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 17.11.2020 14:39 »
Zitat
Protokollerklärung zu Absatz 2:
1Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert und durch drei geteilt; dies gilt auch bei einer Änderung des Beschäftigungsumfangs. 2Ist im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert.