Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 11324 times)

StuEv

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 17.11.2020 16:01 »
Das heißt aber auch laut TVÖD das die verkürzung nur möglich ist bei "erheblich über dem Durchschnitt"-liegender Leistung.

Spid

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 17.11.2020 16:07 »
Ja.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 17.11.2020 16:18 »
Das heißt aber auch laut TVÖD das die verkürzung nur möglich ist bei "erheblich über dem Durchschnitt"-liegender Leistung.

so hattest du zitiert.

StuEv

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 18.11.2020 15:52 »
Kann mir noch jemand Tipps geben, wie ich das schreiben am besten aufsetze um Erfolg zu haben?
Momentan Orientiere ich mich an der Arbeitsplatzbeschreibung und schreibe zu jedem Punkt meine Mehrarbeit hinzu.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #19 am: 18.11.2020 16:11 »
Bei den meisten Arbeitgebern im öffentlichen Dienst wird das Instrument nicht eingesetzt. Da ist es egal was du schreibst. Als solche wäre es am sinnvollsten mit höheren Vorgedetzten zu sprechen ob das Instrument genutzt wird und ob man dich da unterstützt.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #20 am: 18.11.2020 16:14 »
Kann mir noch jemand Tipps geben, wie ich das schreiben am besten aufsetze um Erfolg zu haben?
Momentan Orientiere ich mich an der Arbeitsplatzbeschreibung und schreibe zu jedem Punkt meine Mehrarbeit hinzu.

Mehrarbeit ist gar nicht zielführend, da du nur das machen darfst, was dir übertragen wurde. Vielmehr geht es darum, die Aufgaben, die dir übertragen wurden, in einer Art und Weise erbracht zu haben, die erheblich über dem Durchschnitt liegt.

Aber, wie Lars schon schreibt, ist es die Frage, ob dein Arbeitgeber dieses Instrument überhaupt nutzt. Falls nicht, machst du dir viel Arbeit für nichts. daher:

Dein Abteilungsleiter kann dich darin vermutlich unterstützen. Oder dir sagen, dass dein Ansinnen keine Aussicht auf Erfolg hat.

StuEv

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #21 am: 18.11.2020 16:23 »
bisher hat noch nie bei uns in der Verwaltung jemand so einen Antrag gestellt. Aber mein Abteilungs- und Amtsleiter würden auf jedenfall hinter mir stehen...
Könnt ihr mir ein Beispiel machen was ihr genau meint mit der Art und Weise?
Verstehe das nicht so ganz.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #22 am: 18.11.2020 17:07 »
Hat er die Macht es durchzusetzen und hat schon mal mit dem Personalbereich darüber gesprochen? Seine Mitzeichnung ohne echtes Kämpfen dafür ist selten wirklich hilfreich. An besten sollte er den Antrag selber schreiben. Es ist ja fraglich, dass du die vergleichsgruppe einschätzen kannst. Ohne Bewertungskriterien und Feststellung der durchschnittlichen Leistung geht es eigentlich nicht. Daneben sollte man prüfen wie die Beteilungsrechte PR gestaltet sind und wie der üblicherweise agiert.

Wenn man selber was Schreiben will sollte man einen der umfangreicheren Kommentare zum TVöD heranziehen.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #23 am: 19.11.2020 10:22 »
Da braucht es gar keinen Antrag oder sowas. Die Führungskraft muss sich nur an die Personalstelle wenden und mit denen klären, ob und wie man das umsetzen kann. Dnn entsprechend des Inputs von den Personalisten weitermachen.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #24 am: 19.11.2020 10:48 »
Der der Personalist wird sagen:
Ok, dann bewerten sie mal alle Ihre Mitarbeiter, damit wir feststellen können wer denn die Rakete ist, wo man evtl. diese Regelung anwenden könnte.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #25 am: 19.11.2020 15:29 »
Der der Personalist wird sagen:
Ok, dann bewerten sie mal alle Ihre Mitarbeiter, damit wir feststellen können wer denn die Rakete ist, wo man evtl. diese Regelung anwenden könnte.

Das ist gut möglich. Und fast zu erwarten. Dann muss die Führungskraft entsprechend zuarbeiten.

WYSWIG2019

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #26 am: 20.11.2020 09:31 »
Das ist ganz einfach. Wenn du in einer Führungsposition bist hast du andere Rechte. Dann kannst du deine Höhergruppierung bis zur Endstufe durchsetzen. Warum? Ich habe einen Kollegen der es von der Uni direkt in die Führungsposition geschaft hat. Er ist  knappe 10 Jahre dabei und ist in der Endstufe. Ich vermute das er die Begründung  einbrachte das sein Untergebener mehr verdient und weil er befördert wurde weil er viel  ;Dfleißiger ist

Spid

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #27 am: 20.11.2020 09:33 »
Wie meinen?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #28 am: 20.11.2020 09:38 »
Das ist ganz einfach. Wenn du in einer Führungsposition bist hast du andere Rechte. Dann kannst du deine Höhergruppierung bis zur Endstufe durchsetzen. Warum? Ich habe einen Kollegen der es von der Uni direkt in die Führungsposition geschaft hat. Er ist  knappe 10 Jahre dabei und ist in der Endstufe. Ich vermute das er die Begründung  einbrachte das sein Untergebener mehr verdient und weil er befördert wurde weil er viel  ;Dfleißiger ist
Blödsinn!

Ich habe meine Endstufen auch da bekommen, wo ich keine Führungsposition hatte.

Entweder der AG will dich und zahlt für dich mehr oder nicht.
Und Führungskräfte sind da möglicherweise einfach durchsetzungsstärker, intelligenter oder sonst was.

Mehr Rechte haben die aber nicht die Bohne.


StuEv

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #29 am: 20.11.2020 13:07 »
Hat er die Macht es durchzusetzen und hat schon mal mit dem Personalbereich darüber gesprochen? Seine Mitzeichnung ohne echtes Kämpfen dafür ist selten wirklich hilfreich. An besten sollte er den Antrag selber schreiben. Es ist ja fraglich, dass du die vergleichsgruppe einschätzen kannst. Ohne Bewertungskriterien und Feststellung der durchschnittlichen Leistung geht es eigentlich nicht. Daneben sollte man prüfen wie die Beteilungsrechte PR gestaltet sind und wie der üblicherweise agiert.

Wenn man selber was Schreiben will sollte man einen der umfangreicheren Kommentare zum TVöD heranziehen.

Also es ist so, dass mein Abteilungsleiter genau so eine Bewertung schreiben muss wie ich. Das Vorgehen wurde so mit der Personalabteilung abgesprochen.

Was meinst du genau mit "umfangreichen Kommentaren zum TVÖD hinzuziehen" ?

Das ist ganz einfach. Wenn du in einer Führungsposition bist hast du andere Rechte. Dann kannst du deine Höhergruppierung bis zur Endstufe durchsetzen. Warum? Ich habe einen Kollegen der es von der Uni direkt in die Führungsposition geschaft hat. Er ist  knappe 10 Jahre dabei und ist in der Endstufe. Ich vermute das er die Begründung  einbrachte das sein Untergebener mehr verdient und weil er befördert wurde weil er viel  ;Dfleißiger ist
Blödsinn!

Ich habe meine Endstufen auch da bekommen, wo ich keine Führungsposition hatte.

Entweder der AG will dich und zahlt für dich mehr oder nicht.
Und Führungskräfte sind da möglicherweise einfach durchsetzungsstärker, intelligenter oder sonst was.

Mehr Rechte haben die aber nicht die Bohne.



Also ich muss dazu sagen, das ich diese Stufenlaufzeitverkürzung noch ausnutzen möchte, während ich noch in EG 12 eingruppiert bin. Die Führungsposition bekomme ich ab 1.1.2021 und dann der Aufstieg in EG 13 und da werde ich es mit der Laufzeitverkürzung viel schwerer haben da ich mich ja als Führungskraft noch gar nicht unter beweis gestellt habe. Daher war meine Idee den Antrag JETZT zu stellen...

Also was soll ich nun im Klartext tun?

Fakt ist:

-meine Verwaltung hat so einen Antrag noch nie bekommen

-Die personalerin hat mit meinem Abteilungsleiter abgesprochen, dass ich einen Antrag mit den Begründungen zur Laufzeitverkürzung stellen soll und mein Abteilungsleiter muss genauso ein Schreiben aufsetzen und Stellung nehmen

-Mein Abteilungs- und Amtsleiter stehen hinter mir

Soll ich nochmal mit meinem Abteilungsleiter sprechen und sagen, dass es mehr Sinn macht wenn ER den Antrag stellt?

Danke und viele Grüße