Autor Thema: Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!  (Read 17957 times)

Euphyll

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #30 am: 18.11.2020 20:31 »
Ich bin eher erschüttert, aber nicht überrascht, wie oft die grundsätzlichen Aussagen von SPID zum Staatswesen, als nicht anständig betrachtet werden, obwohl ich mich mit dessen Meinung hier auch nicht ganz gemein mache. Aber das Meinungssprektrum in Deutschland scheint immer verengter zu werden. Hier sehe ich eine bedenkliche Intoleranz.

Materiell: soll der Staat dem Menschen auch noch die Lebensmittel kaufen oder Supermarktketten betreiben? Nichts Anderes passiert durch das KV - System derzeit. Und das finde ich durchaus gut so, es ist aber nicht unbedingt obligat.

Wenn versicherungsrechtliche Angelgenheiten über einen Aufenhalt entscheiden statt dringende Beschwerden, und Sie dies für in Ordnung befinden, dann haben wir eben diesen Dissens. Thema kann geschlossen werden. Es artet jetzt aus.

clarion

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #31 am: 18.11.2020 21:46 »
@Euphyll,

Ich muss zugeben  als privat Versicherte ebenfalls ohne Chefarzt  war noch nicht  im Krankenhaus,  wohl aber als GKV Versicherte und da hatte ich mit einer Einweisung  vom Haus- bzw. Facharzt nie Probleme, ein Bett zu bekommen.

Wenn Du eine auffschiebbare Behandlung vor Dir hast, kann ich vor den Hintergrund  Corona den Aufschub  verstehen. Wenn es aber eilt, verstehe ich Deinen Hausarzt nicht, dass er bei der Klinik  Dampf macht.

Novus

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #32 am: 18.11.2020 23:32 »
Einfache Lösung:

Bei einer Einweisung durch einen Facharzt (nicht Allgemeinmediziner) z.B. einem Internisten etc. dürfen die Krankenhäuser eine Einweisung nicht ablehnen.
Also Einweisung ausstellen lassen, die 19222 wählen und sich abholen lassen. Das Krankenhaus deiner Wahl kannst du dort gleich mit angeben.

Fertig.

Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #33 am: 18.11.2020 23:41 »
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Behauptung?

was_guckst_du

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Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Lars73

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #35 am: 19.11.2020 07:15 »
Natürlich dürfen Krankenhäuser eine Einweisung ablehnen. (Dies gilt grundsätzlich nicht für Notfälle.)
Daneben dürfen sie natürlich Termine planen und insbesondere in der aktuellen Situation nicht dringende Eingriffe depriorisieren.
Daneben ist noch zu beachten, dass rechtlich Privatpatienten einen geringeren Behandlungsanspruch haben, als  gesetzlich versicherte gegenüber Kassenärzten.

Keeper83

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #36 am: 19.11.2020 09:10 »
Nein, mit denen verdient man aber auch kaum Geld. Kassenleistungen decken Behandlungskosten, Geld verdient wird mit allem übrigen. Ich wäre nach der Schilderung des TE deutlich geneigter, mich dort behandeln zu lassen, denn dort erkennt man offenbar den Wert unterschiedlicher Patienten.

Bist du der Meinung, dass wenn man sich die für sich nötigen ärztlichen Leistungen  grundsätzlich frei einkaufen kann und die GKV ersatzlos abgeschafft würde, es den schwächsten dieser Gesellschaft besser ginge als mit einer Zwangsversicherung?
Denn die Schwächsten werden die schwächsten bleiben, egal welches System. Die Frage ist, mit wlechem System geht es den schwächsten einigermaßen gut, ohne das die Leistungsfähigen sich Ihrem Niveau annähern müssen (---> Sozialismus).
Wie sähe dein Modell einer Ärztlichen Versorgung aus?
Medizinischen Fortschritt finanzieren wir nicht durch die GKV, das ist schon klar, aber irgendwie müssen die weniger Leistungsfähigen ja auch versorgt werden, oder eben nicht?

Guten Tag!
Wer sind denn; Ihrer Meinung nach, die "Schwächsten der Gesellschaft"? Und worin sind die Menschen "schwach"?
Lieben Dank für Ihre Antwort!

Gemeint waren in diesem Fall die sozial schwachen Mitglieder dieser Gesellschaft, die es aus den unterschiedlichsten Gründen nicht bzw. nur mit staatlicher Unterstützung schaffen Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Kinder (bis zu dem Zeitpunkt wo diese dies selbst übernehmen) sorgen können. (Oder leugnen Sie deren Existenz?)
Dazu zählt auch das absichern (Auf welche Art und Weise auch immer) von Krankheitsfällen.
Mir fällt kein System ein, in dem es dieser Gruppe von Menschen besser gehen würde als in dem unseren. Umverteilung und sozialistische Phantasien wie z.B. der sog. demkoratische Sozialismus (da kriegt man beim Schreiben direkt ne Gänsehaut) führen ganz bestimmt nicht zu einer Verbesserung der Lebensqualität diser Menschen, sondern verschlechtern ausnahmslos die Lebensumstände der Leistungsstärkeren einer Gesellschaft. Das führt aber wiederum dazu, dass die Mittel für die Unterstützung eben dieser sozial schwächeren (Stichwort: Sozialstaat) knapper werden und irgendwann ganz versiegen, was unweigerlich zu einer Pleite des zu dem Zeitpunkt dann in allen Lebensbereichen der Menschen vorgedrungenen Staatsapperat führt und die Menschen dann doch auf einmal wieder für sich selber Verantwortung übernehmen müssen. Wie lange dieser Prozess dauert, ist in Teilen unseres Landes immer noch ganz gut zu erkennen.   

BAT

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #37 am: 19.11.2020 09:19 »

Wenn versicherungsrechtliche Angelgenheiten über einen Aufenhalt entscheiden statt dringende Beschwerden, und Sie dies für in Ordnung befinden, dann haben wir eben diesen Dissens. Thema kann geschlossen werden. Es artet jetzt aus.

Mit Verlaub, es ist die von Ihnen befürwortete Systematik, die Ihre geschilderten Probleme aufwirft. Nicht die Systematiken, die ich und womöglich Spid priorisieren.

WasDennNun

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #38 am: 19.11.2020 10:50 »
Staatliche Wund- und Notfallversorgung, alles andere kann jeder absichern, wie er möchte - und kann. Oder selbst zahlen.
Einige behaupten, das hätte wir schon  ;D

Bleibt zu klären:
Wo fängt die Staatliche Wund- und Notfallversorgung an und wo hört die auf.
Ist z.B. Wunde an der Herzklappe damit inkludiert?
Oder wird da staatlicherseits erst dran rumgefummelt, wenn es zu einem Notfall geworden ist.
Oder der Blinddarm, der rausgenommen werden müsste.

Das bliebe festzulegen. Eine Wunde an der Herzklappe ist aber unzweifelhaft eine Wunde.
Na dann bleibt ja so gut wie alles beim alten:
Alles wird behandelt, weil es ja eine "Wunde" ist.
Die Tropfnase, welch da ein Wundsekret abgeschieden wird und die Nervenwunden in Form von Migräne.

Frage mich wo dann der Unterschied zu jetzt ist?

yamato

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #39 am: 19.11.2020 11:05 »
Im Moment übernehmen die GKVs Dinge wie Homöopathie, Rückenschulen, medizinisch begründete Massagen,
Rehasport.
Die Liste ist sicher nicht abschließend, aber es betrifft alles keine Wund- oder Heilbehandlung

Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #40 am: 19.11.2020 11:13 »
Staatliche Wund- und Notfallversorgung, alles andere kann jeder absichern, wie er möchte - und kann. Oder selbst zahlen.
Einige behaupten, das hätte wir schon  ;D

Bleibt zu klären:
Wo fängt die Staatliche Wund- und Notfallversorgung an und wo hört die auf.
Ist z.B. Wunde an der Herzklappe damit inkludiert?
Oder wird da staatlicherseits erst dran rumgefummelt, wenn es zu einem Notfall geworden ist.
Oder der Blinddarm, der rausgenommen werden müsste.

Das bliebe festzulegen. Eine Wunde an der Herzklappe ist aber unzweifelhaft eine Wunde.
Na dann bleibt ja so gut wie alles beim alten:
Alles wird behandelt, weil es ja eine "Wunde" ist.
Die Tropfnase, welch da ein Wundsekret abgeschieden wird und die Nervenwunden in Form von Migräne.

Frage mich wo dann der Unterschied zu jetzt ist?

Inwiefern wäre eine Migräne eine Wunde? Wo ist da die offene Gewebestelle?

Wdd3

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #41 am: 19.11.2020 11:13 »
Im Moment übernehmen die GKVs Dinge wie Homöopathie, Rückenschulen, medizinisch begründete Massagen,
Rehasport.
Die Liste ist sicher nicht abschließend, aber es betrifft alles keine Wund- oder Heilbehandlung

Gefordert wird von Spid nur die Wund- oder Notfallversorgung. Behandelt werden seiner Ansicht nach nur diejenigen die es sich leisten können. Der Rest kann vor dem KH verrecken. Aber das hat ja nichts mit Menschenverachtung zu tun. >:(
Das an Leukämie erkrankte Kind hätte sich längst um wohlhabende Adoptiveltern kümmern können anstatt bei den Alkoholikern zu bleiben die sie in die Welt gesetzt haben. ::)

Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #42 am: 19.11.2020 11:21 »
Der Rest kann sich immer noch versichern - er muß aber nicht, das ist der Unterschied. Wer letzteres wählt, hat halt - außerhalb der Wund- und Notfallversorgung - ein Problem. Das ist die freie Entscheidung - und genau das ist genau das Gegenteil von menschenverachtend. Menschenverachtend ist vielmehr das aktuelle System, das den Menschen vom Subjekt zum Objekt degardiert, indem es ihm Entscheidungsfreiheit nimmt und Eigenverantwortung abspricht.

yamato

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #43 am: 19.11.2020 11:26 »
In Ihrem Beispiel sind ja die Alkoholiker Schuld an der Misere. Sie setzen ein Kind in die Welt für das sie nicht sorgen können.
Ist es jetzt gerecht, dass die Gemeinschaft für das vorsätzliche Fehlverhalten Einzelner aufkommt ?
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte das Kind nicht verrecken lassen aber man muss auch mal die andere Seite sehen. Diese Gesellschaft in ihrer derzeitigen Ausrichtung belohnt verantwortungsloses Verhalten und Faulheit und bestraft Fleiss, Aufstiegswilen und Strebsamkeit mit höheren Steuern und Beiträgen.

Novus

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #44 am: 19.11.2020 11:29 »
Natürlich dürfen Krankenhäuser eine Einweisung ablehnen. (Dies gilt grundsätzlich nicht für Notfälle.)
Daneben dürfen sie natürlich Termine planen und insbesondere in der aktuellen Situation nicht dringende Eingriffe depriorisieren.
Daneben ist noch zu beachten, dass rechtlich Privatpatienten einen geringeren Behandlungsanspruch haben, als  gesetzlich versicherte gegenüber Kassenärzten.

Nein, akute Einweisungen in Krankenhäuser von niedergelassenen Fachärzten dürfen NICHT abgelehnt werden. Überweisungen ja, Einweisungen nein.

SGB V;
diverse Verordnungen

Man darf sich sogar selbst einweisen ... allerdings dürfen die Kliniken dann eine stationäre Behandlung verweigern wenn es dafür keine Grundlage gibt.