Zumal sich mir nicht wirklich erschließt, was hinsichtlich der Wundbehandlung fraglich sein sollte. Was Wunden sind, habe ich ausgeführt. Wundbehandlung ist - wie ebenso ausgeführt - deren Behandlung.
Nein, hast du nicht. Aber du der Meinung bist, dass das Wort Wunde abschließend erklärt was eine Wunde ist und was zu behandeln ist, dann ist es natürlich simplest gedacht.
Und wann die Wundbehandlung beendet ist für dich also auch glas klar. Dann lasse ich es mal so dahin stehen in dieser sehr vereinfachten Sichtweise.
Pflaster drauf = Wundbehandlung.
Entzündung = keine Wunde nur Folge einer Wunde = Selbstversichern
Epilepsie = Behandeln, wenn eine Wunde erkennbar, wenn nicht dann Selbstzahler.
Ach stimmt ja auch mit Wunde nicht behandeln, ist ja kein Wundbehandlung, außer die OP zur Entfernung vom vernarbtem Gewebe wäre ja eine Wundbehandlung...
Gehört die Diagnostik zur Ermittlung ob eine Wundbehandlung vorliegt eigentlich noch zu den staatlichen Leistungen, oder muss man die dann vorstrecken?
Ach schön wenn man sich die Welt so simpel stricken kann.